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Elementarschadensversicherung
Was zahlt die Gebäudeversicherung?
Überschwemmungsschäden am Haus müssen die Eigentümer in der Regel selbst bezahlen. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt beim klassischen Dreifachschutz nur Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), für Sturm und Hagel sowie für Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Nässeschäden). Versicherte bekommen Überschwemmungsschäden etwa durch Starkregen nur ersetzt, wenn sie zusätzlich eine Elementarschadenpolice abgeschlossen haben.
Was zahlt die Elementarschadenversicherung?
Eine Elementarschadenversicherung gibt es in Kombination mit einer Gebäudeversicherung. Der Elementarschutz umfasst in der Regel die finanzielle Absicherung gegen folgende Naturgefahren: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch sowie Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Manche Naturgefahren sind kaum versicherbar. Für Schäden nach einer Sturmflut bietet beispielsweise kaum ein Elementarschadenversicherer Schutz an. Auch Schäden durch Grundwasser sind üblicherweise nur versichert, wenn Grundwasser an die Erdoberfläche austritt und eine Überschwemmung verursacht. Sind die Kellerwände infolge eines Grundwasseranstiegs feucht, springt der Versicherer in der Regel nicht ein. Außerdem ist in den meisten Bedingungen eine Überschwemmung definiert als „Überflutung von Grund und Boden“. Das heißt: Flachdächer, Balkone und Terrassen gehören nicht zu den versicherten Gebäudeteilen.
Hier finden Sie Unternehmen, die einen Elementarschutz anbieten:
https://www.gdv.de/de/ueber-uns/unsere-mitglieder/versicherungsunternehmen/diese-versicherer-bieten-naturgefahrenschutz-an
Gebäude gegen Rückstau sichern
Starkregen bedeutet Schwerstarbeit für die Kanalisation. Es kommt vor, dass das öffentliche Abwassersystem den Niederschlag nicht mehr abführen kann. Von Rückstau wird gesprochen, wenn Wasser über die Abwasserrohre wieder in das Haus drückt. Keller und Untergeschoss samt Inventar können dann geflutet werden. Eine Rückstausicherung schützt das Gebäude in solchen Fällen.
Achtung: Bei fehlender Rückstausicherung kommen Versicherer üblicherweise nicht für eine Überschwemmung infolge eines Rückstaus auf.
Weiter Informationen zum Thema Rückstausicherung finden Sie hier.