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Elementarschadensversicherung

Was zahlt die Gebäude­versicherung?

Über­schwemmungs­schäden am Haus müssen die Eigentümer in der Regel selbst bezahlen. Die Wohngebäudeversicherung über­nimmt beim klassischen Dreifach­schutz nur Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), für Sturm und Hagel sowie für Leitungs­wasser (Rohr­bruch, Frost, Nässeschäden). Versicherte bekommen Über­schwemmungs­schäden etwa durch Stark­regen nur ersetzt, wenn sie zusätzlich eine Elementarschaden­police abge­schlossen haben.
 

Was zahlt die Elementarschaden­versicherung?

Eine Elementarschaden­versicherung gibt es in Kombination mit einer Gebäude­versicherung. Der Elementar­schutz umfasst in der Regel die finanzielle Absicherung gegen folgende Naturgefahren: Über­schwemmung, Rück­stau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch sowie Schnee­druck, Lawinen und Vulkan­ausbruch. Manche Naturgefahren sind kaum versicher­bar. Für Schäden nach einer Sturm­flut bietet beispiels­weise kaum ein Elementarschaden­versicherer Schutz an. Auch Schäden durch Grund­wasser sind üblicher­weise nur versichert, wenn Grund­wasser an die Erdoberfläche austritt und eine Über­schwemmung verursacht. Sind die Kellerwände infolge eines Grund­wasser­anstiegs feucht, springt der Versicherer in der Regel nicht ein. Außerdem ist in den meisten Bedingungen eine Über­schwemmung definiert als „Über­flutung von Grund und Boden“. Das heißt: Flachdächer, Balkone und Terrassen gehören nicht zu den versicherten Gebäude­teilen.

Hier finden Sie Unternehmen, die einen Elementarschutz anbieten:
https://www.gdv.de/de/ueber-uns/unsere-mitglieder/versicherungsunternehmen/diese-versicherer-bieten-naturgefahrenschutz-an   
 

Gebäude gegen Rück­stau sichern

Stark­regen bedeutet Schwerst­arbeit für die Kanalisation. Es kommt vor, dass das öffent­liche Abwasser­system den Nieder­schlag nicht mehr abführen kann. Von Rück­stau wird gesprochen, wenn Wasser über die Abwasser­rohre wieder in das Haus drückt. Keller und Unterge­schoss samt Inventar können dann geflutet werden. Eine Rück­stausicherung schützt das Gebäude in solchen Fällen.

Achtung: Bei fehlender Rück­stausicherung kommen Versicherer üblicher­weise nicht für eine Über­schwemmung infolge eines Rück­staus auf.

Weiter Informationen zum Thema Rückstausicherung finden Sie hier.