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Rückstausicherung und Überflutungsschutz – Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung
Nach Starkregen-Ereignissen standen in Neu-Ulm bereits mehrmals Keller unter Wasser. Oft ist die Ursache dafür bei den privaten Rückstausicherungen zu finden. Auf dieser Seite finden Grundstücks- und Hauseigentümer Informationen zum Thema Rückstausicherung.
Infobroschüre
Alle Informationen sind auch in unserer Infobroschüre enthalten, die Sie im Rathaus sowie im Bürgerbüro erhalten oder hier herunterladen können:
Infobroschüre Schutz vor Rückstau (PDF)
Infofilm zur Grundstücksentwässerung
Folgendes Video veranschaulicht die Grundstücksentwässerung und erläutert, wie Sie Ihre Kellerräume vor Überflutung schützen können:
Fragen und Antworten zum Schutz vor Rückstau
Was ist Rückstau?
Unter Rückstau versteht man den Anstieg des Wasserspiegels im öffentlichen Kanal bis zur Rückstauebene.
Was ist die Rückstauebene?
In ebenen Geländelagen gilt die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle als Rückstauebene. Unter Straßenoberfläche ist die Fahrbahn einschließlich Gehwegen, Seitenstreifen usw. zu verstehen.
Wie kann Rückstau entstehen?
Die häufigste Ursache ist Starkregen. Das öffentliche Kanalnetz ist entsprechend den Regeln der Technik leistungsfähig ausgebaut. Es kann und muss nicht jedes Regenereignis drucklos ableiten. Bei Starkregen steigt der Wasserspiegel kurzzeitig an. Im Extremfall kann Abwasser aus den Schächten austreten. Wollte man jedes Regenereignis drucklos abführen, wären die Kanaldurchmesser um ein Vielfaches größer und die Abwassergebühr deutlich höher.
Was kann bei Rückstau passieren?
Bei fehlendem Schutz gegen Rückstau kann das aufgestaute Abwasser beispielsweise über Waschbecken, Waschmaschinen, Bodenabläufe oder Toiletten in Kellerräume eindringen und erhebliche Schäden verursachen.
Alle Räume oder Hofflächen, die unter der Rückstauebene/Straßenoberkante liegen, müssen deshalb gegen eindringendes Abwasser gesichert werden. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet geeignete Sicherungen einzubauen und betriebsbereit zu halten.
Rückstauschutz ist gesetzlich vorgeschrieben.
Maßgebliche technische Regeln sind die DIN EN 12056, DIN 1986 und die Entwässerungssatzung der Kommune.
Wie schützen Sie Ihre Kellerräume vor Rückstau?
Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:
- Problemlösung 1: Automatische Abwasserhebeanlage (Standardfall – empfehlenswert)
- Problemlösung 2: Rückstauverschluss
Problemlösung 1: Automatische Abwasserhebeanlage
Dies ist die sicherste Art der Rückstausicherung. Das Wasser fließt vom Ausguss zunächst in einen abgedeckten Schacht, die Hebeanlage; von dort wird es durch eine Pumpe über das Niveau der Rückstauebene gehoben und ins Kanalnetz eingeleitet. Der Anschaffungspreis für eine solche Anlage beträgt zwischen 1.000 und 4.000 Euro.
Problemlösung 2: Rückstauverschluss
Voraussetzungen für Rückstauverschlüsse (nach DIN EN 12056-4):
- es besteht Gefälle zum Kanal
- nur bei Räumen untergeordneter Bedeutung (keine wesentlichen Sachwerte, keine Aufenthaltsräume, kleiner Benutzerkreis)
- bei Rückstau kann auf angeschlossene Ablaufstellen verzichtet werden (problematisch bei Heizungen, Waschmaschinen etc.)
Rückstauverschlüsse sind Vorrichtungen, die direkt in Rohrleitungen eingebaut oder in einem Bodenablauf bzw. in einer Ablaufgarnitur integriert sein können.
Ein Rückstauverschluss verhindert durch das Schließen das Eindringen von aus dem Kanal drückendem Schmutzwasser. Ist dies der Fall, kann aber auch kein Schmutzwasser vom Gebäude in den Kanal fließen. Die angeschlossenen Entwässerungsgegenstände können in dieser Zeit also nicht benutzt werden.
Die Sicherheit gegen eine Überflutung der Räume ist bei Rückstauverschlüssen nicht zuverlässig gewährleistet und stark von einer regelmäßigen Kontrolle und Wartung abhängig.
Eine automatische Abwasserhebeanlage ist die sicherste und beste Lösung.
Dem geringen Preis von Rückstauverschlüssen stehen erhebliche Nachteile gegenüber. Sie sind generell defektanfälliger als Hebeanlagen. Dazu kommt die menschliche Vergesslichkeit als nie ganz auszuschließende Fehlerquelle. Der mögliche Schaden ist prinzipiell höher als bei Hebeanlagen, die – anders als Rückstauverschlüsse – auch im Falle eines Defekts den Rückstau aus dem Kanalnetz zuverlässig verhindern.
Ein Hausbesitzer muss immer mit Rückstau rechnen und sollte sich entsprechend davor schützen, auch wenn es bisher noch nie zu einem Rückstau in seinem Anwesen kam.
Fragen Sie einen Fachmann!
Vor der Durchführung von entsprechenden Maßnahmen zur Rückstausicherung sollten Sie einen Fachmann zu Rate ziehen. Die Sanitärinstallateure in Ihrer Nähe sind die richtigen Ansprechpartner für Beratung und Einbau von Rückstausicherungen.
Regelmäßige Wartung!
Sicherungen gegen Rückstau sind nur wirkungsvoll, wenn sie regelmäßig gewartet werden. Sinnvoll ist eine Überprüfung alle 6 Monate.
Das sollten Sie zusätzlich beachten:
- Alle Abwasserleitungen müssen absolut dicht sein.
- Wenn Sie Regenwasser versickern, können Sie auf Antrag Gebühren sparen. Zusätzlich vermeiden Sie Risiken einer Überflutung im Falle einer Überlastung Ihrer privaten Entwässerungsleitungen bei starken Regenfällen.
- Wasser, das über Boden und Wände in den Keller eindringt, kommt nicht aus dem Kanalnetz, sondern aus dem Erdreich. Ursache dafür ist in der Regel undichtes Mauerwerk oder undichter Beton, in Verbindung mit einem Schaden am Regenrohr oder einem hohen Grundwasserstand.
Auszug aus der Entwässerungssatzung der Stadt Neu-Ulm
§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage
(1) Jedes Grundstück, das an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wird, ist vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen, die nach DIN 1986- 100 in der jeweils gültigen Fassung und den anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten ist. Eine vorhandene Entwässerungsanlage ist gegebenenfalls in einer für den Anschluss erforderlichen Weise zu ändern oder zu ergänzen.
(6) Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen, DIN 1986-100 ist dabei zu beachten. Rückstauebene ist die Höhe der Straße am Anschlusspunkt.
(7) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden. Die Leitungen müssen bei innerem oder äußerem Überdruck dauernd dicht sein.
Kontakt
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Max-Emanuel Schied
Zertifizierter Fachplaner für Regenwassermanagement
Abteilung Stadtentwässerung/Wasserbau
Tel. (0731) 7050-4302
E-Mail: m.schied@neu-ulm.de
Bernd Walch
Abteilung Stadtentwässerung/Wasserbau
Tel. (0731) 7050-4302
E-Mail: b.walch@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm