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Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum
Bei Aufgrabungen im öffentlichen Straßengrund wird die Zustimmung des Straßenbaulastträgers benötigt. Hierzu muss bei der Stadt Neu-Ulm ein Antrag gestellt werden.
Onlineformular
Antrag auf Genehmigung einer Aufgrabung im öffenlichten Verkehrsraum
Nach erfolgter Bearbeitung (ca. 15 Werktage) erhalten Sie einen Zustimmungsbescheid zur Benutzung des öffentlichen Straßengrundes sowie eine VMS-Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie beim Dezernat 3/Straßen- und Verkehrsrecht einen Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung stellen. Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird nur erteilt, wenn der Antrag auf Aufgrabung genehmigt ist.
Kontakt
Bei Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an die Abteilung Straßen- und Brückenbau:
E-Mail: aufgrabung@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Dezernat 3 / Abteilung Straßen- und Brückenbau
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm