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Heirat und Partnerschaft in Neu-Ulm

Sie möchten in Neu-Ulm heiraten? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Eheschließung. Sie können sich außerdem über eine Eheschließung im Ausland und über die Lebenspartnerschaft informieren.

Seit 2021 bietet die Stadt Neu-Ulm auch Trauungen im Neu-Ulmer Wasserturm an. Die Termine finden Sie im Abschnitt Trauungstermine.

Kontakt Standesamt Neu-Ulm

Anmeldung

Eine Eheschließung müssen Sie vorab beim Standesamt Ihres Wohnorts anmelden. Haben Sie mehrere oder unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie die Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen möchten. Die vorherige Anmeldung ist notwendig, da vom Standesamt geprüft werden muss, ob Eheverbote bestehen.

Die Anmeldung ist grundsätzlich von beiden zukünftigen Ehepartnern persönlich beim Standesamt vorzunehmen. Aus wichtigen Gründen wie beispielsweise bei längerfristiger Krankheit oder einem Auslandsaufenthalt kann die Eheschließung auch nur durch einen der beiden zukünftigen Eheleute angemeldet werden. Hierzu ist eine Vollmacht besonderer Form notwendig, die Sie von uns erhalten. Derjenige, der bei der Anmeldung der Eheschließung nicht anwesend sein kann, muss aber die bei der Anmeldung gemachten Angaben zu einem späteren Zeitpunkt persönlich bestätigen. Dies muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Eheschließungstermin geschehen. Für den hierdurch entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand fallen weitere Gebühren an.

Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Frühestmöglicher Zeitpunkt, zu dem die Eheschließung angemeldet werden kann, ist daher 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin. Nach Ablauf der sechsmonatigen Gültigkeitsdauer muss die Eheschließung unter Vorlage neuer, aktueller Urkunden erneut angemeldet werden.

Trauungstermin

Eheschließung im Neu-Ulmer Rathaus

Eheschließungen sind im Trauraum des Standesamtes Neu-Ulm (im Rathaus an der Augsburger Straße) jederzeit während der Öffnungszeiten möglich. In unserem Trauzimmer finden maximal 30 Personen Platz (inklusive Brautpaar; ohne Standesbeamtin oder Standesbeamter). Weitere Informationen zum Trauraum im Standesamt finden Sie hier.

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten am Samstag standesamtlich zu heiraten. In der Regel ist das bei uns der zweite Samstag eines Monats. Eheschließungen am Samstag finden zwischen 10.00 Uhr (1. Trauung) und 12.30 Uhr (letzte Trauung) immer halbstündlich statt. 

Samstagstrauungstermine 2024:

  • 13. Januar 2024
  • 10. Februar 2024
  • 9. März 2024
  • 13. April 2024
  • 11. Mai 2024
  • 8. Juni 2024
  • 13. Juli 2024
  • 10. August 2024
  • 14. September 2024
  • 12. Oktober 2024
  • 9. November 2024
  • 14. Dezember 2024
     

Freie Termine können Sie beim Bereich Eheschließung erfragen. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.

Eheschließung im Neu-Ulmer Wasserturm

Neben unserem Trauzimmer im Rathaus besteht auch die Möglichkeit im Wahrzeichen der Stadt Neu-Ulm zu heiraten: Seit dem Sommer 2021 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Wasserturm bzw. bei schönem Wetter auf dem Balkon (1. OG) des Wasserturms die Ehe in intimer Gesellschaft zu schließen.

Insgesamt finden 20 Personen Platz (inklusive Brautpaar, Trauzeugen, Gäste, Fotograf; ohne Standesbeamtin oder Standesbeamter). Eine höhere Anzahl an Personen ist aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass kein Aufzug vorhanden ist. Weitere Informationen zur Heirat im Wasserturm finden Sie hier.

Die Eheschließungen im Neu-Ulmer Wasserturm finden in der Regel zwischen Mai und September jeweils am letzten Freitag des Monats zwischen 14 und 16 Uhr statt. Die nächsten Trauungen im Wasserturm sind wieder von Mai bis September 2024. 
 

Trauungstermine 2024 im Wasserturm:

  • Freitag, 31. Mai 2024
  • Freitag, 21. Juni 2024
  • Freitag, 26. Juli 2024
  • Freitag, 30. August 2024
  • Freitag, 27. September 2024

Terminreservierung

Terminreservierungen zur Eheschließung können wir leider erst dann vornehmen, wenn Sie die Eheschließung mit allen notwendigen Unterlagen bei uns im Neu-Ulmer Standesamt angemeldet haben. Dies gilt auch, wenn Sie nicht in Neu-Ulm wohnen und die Eheschließung daher bei einem anderen Standesamt anmelden.

In der Regel ist es kein Problem, sich einen gewünschten Termin rechtzeitig zu sichern, wenn die Anmeldung der Eheschließung in Neu-Ulm zum frühestmöglichen Zeitpunkt, das heißt sechs Monate vor dem eigentlichen Hochzeitstermin vorgenommen wird. In diesen Fällen bitten wir Sie aber, sich rechtzeitig vorher, das heißt bis zu einem Jahr vor dem geplanten Termin mit uns in Verbindung zu setzen. Wir teilen Ihnen dann mit, wie Sie im Detail vorgehen sollten.

Voraussetzungen und Unterlagen

Zur Anmeldung der Eheschließung müssen dem Standesamt je nach persönlichen Voraussetzungen verschiedene Urkunden und Dokumente vorgelegt werden. Diese Dokumente müssen aktuell sein und dürfen bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Sie können also mit der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen bereits 6 Monate vor dem Anmeldetermin bzw. bis zu 12 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin beginnen.

Mit den Unterlagen wird geprüft, dass kein Eheverbot (z.B. durch Verwandtschaftsverhältnis oder bereits bestehender Ehe) vorliegt.

Folgende Unterlagen brauchen Sie in der Regel für die Anmeldung der Eheschließung:

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe
     
  • aktuelle Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit
    Diese erhalten Sie beim Meldeamt Ihres Wohnorts.
    Haben Sie Ihren Wohnsitz in Neu-Ulm, brauchen Sie die Meldebescheinigung nicht beim Bürgerbüro anzufordern. In diesem Fall erstellt das Standesamt die Meldebescheinigung selbst.
     
  • aktuelle beglaubigte Abschriften aus Ihren Geburtenregistern bei Geburt in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
    Die beglaubigte Abschrift entspricht nicht der Geburtsurkunde und muss von Ihnen neu beim Standesamt Ihres Geburtsortes angefordert werden. Sind Sie in Neu-Ulm geboren, brauchen Sie die beglaubigte Abschrift jedoch nicht separat bei uns anzufordern. Hier erstellt das Standesamt Neu-Ulm die beglaubigte Abschrift selbst.
     
  • ausländische Geburtsurkunde einschließlich Übersetzung bei Geburt außerhalb Deutschlands
    Weitere Besonderheiten bei ausländischen Urkunden finden Sie im Abschnitt „Urkunden aus dem Ausland“.
     
  • wenn Sie schon einmal in der BRD verheiratet waren: aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister mit Vermerk über die Auflösung der Ehe z.B. durch Scheidung oder Tod des früheren Ehegatten oder wenn die Vorehe vor dem 01.01.2009 geschlossen wurde: Eheurkunde mit Vermerk über Auflösung der Ehe und Scheidungsurteil

    Die beglaubigte Abschrift oder Eheurkunde muss von Ihnen beim Standesamt des damaligen Eheschließungsorts angefordert werden. Haben Sie die Vorehe in Neu-Ulm geschlossen, brauchen Sie die beglaubigte Abschrift bzw. Urkunde jedoch nicht separat bei uns anzufordern. Hier erstellt das Standesamt Neu-Ulm die beglaubigte Abschrift selbst.
     
  • ausländische Eheurkunde(n) einschließlich Scheidungsurteil(e) und Übersetzungen bei Eheschließung außerhalb Deutschlands
    Weitere Besonderheiten bei ausländischen Urkunden und Scheidungen finden Sie im Abschnitt „Urkunden aus dem Ausland“.
     
  • bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden der Kinder mit eingetragenen beiden Eilternteilen, Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und, soweit von Ihnen gemacht, Erklärung zum Sorgerecht
    Sind Ihre gemeinsamen Kinder in Neu-Ulm geboren, brauchen Sie die Urkunde jedoch nicht separat bei uns anzufordern.
  • gültiger Reisepass des Heimatsstaats
    oder Identitätskarte eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union mit Angabe der Staatsangehörigkeit
     
  • gültiger Aufenthaltstitel oder Visum 
    – ausgenommen hiervon sind nur Bürger eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Schweiz, Norwegen, Island)
     
  • Ehefähigkeitszeugnis:
    Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen nach §1309 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates. Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass nach den in Ihrem Heimatstaat geltenden gesetzlichen Bestimmungen keine Ehehindernisse bestehen
    Ob Ihr Heimatstaat ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, das den Anforderungen des deutschen Rechts genügt, können Sie auf der Seite des Oberlandesgerichts Bamberg nachlesen.
    Ist hier nicht aufgeführt, dass ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird, ist die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis erforderlich.
    Ehefähigkeitszeugnisse sind gewöhnlich 6 Monate gültig, in manchen Staaten beträgt die Gültigkeitsdauer dagegen nur 3 Monate.
     
  • Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis:
    Wenn Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, ist es notwendig, dass in einem speziellen Verfahren nach § 1309 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses erteilt wird. Diese Befreiung wird vom Standesamt bei Anmeldung der Eheschließung vorbereitet und beim Präsidenten des Oberlandesgerichts München vorgelegt. Für die Befreiung werden teilweise besondere Unterlagen benötigt. Welche das für Ihren Heimatstaat sind, können Sie hier nachlesen. Das Oberlandesgericht stellt auf seiner Website auch allgemeine Informationen zum Befreiungsverfahren zur Verfügung. Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.
     

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit und/oder der Vorlage von Urkunden, Urteilen oder anderen Dokumenten aus ausländischen Staaten empfehlen wir Ihnen, diese vorab beim Standesamt zur Durchsicht vorzulegen. Daneben besteht die Möglichkeit eine schriftliche Auskunft über die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einzuholen. Hierzu sind detaillierte Angaben zu beiden Verlobten notwendig. Bitte nutzen Sie hierzu folgendes Formular: Fragebogen Personenstand (PDF)
Für diese Auskunft wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Die Auskunftsgebühr muss vorab beim Standesamt Neu-Ulm in bar einbezahlt werden.

Die Begründung einer gleichgeschlechtlichen Ehe unterliegt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eheschließenden grundsätzlich dem deutschen Recht. Demzufolge ist für ausländische Staatsangehörige kein Ehefähigkeitszeugnis und keine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich. Zum Nachweis des aktuellen Familenstandes und zur Prüfung möglicher Eheverbote müssen jedoch in der Regel die gleichen Unterlagen vorgelegt werden, die auch zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis benötigt werden.

Personen, die zum Kreis der Vertriebenen oder Spätaussiedler im Sinne des Bundesvertrieben- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) gehören, benötigen aufgrund des besonderen Status spezielle Unterlagen zur Anmeldung:

  • Geburtsurkunde (fremdsprachiges Original)
  • Heiratsurkunde (fremdsprachiges Original) bei Vorehen
  • Scheidungsurkunde (fremdsprachiges Original) bei einvernehmlicher Auflösung von Vorehen
  • Scheidungsurteil (fremdsprachiges Original) mit Vermerk über die Rechtskraft
  • Original der Übersetzung aller fremdsprachiger Urkunden und Dokumente durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer nach ISO R9
    (Hier finden Sie eine Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank)
  • Urkunde oder Bescheinigung über die Änderung des Namens (beispielsweise: Ablegung des Vatersnamens, Annahme deutscher Vornamen, deutschsprachige Form von Familiennamen)
  • Registrierschein des Bundesverwaltungsamts (BVA), der bei Einreise nach Deutschland ausgestellt wurde

Urkunden in fremden Sprachen müssen zur Verwendung in Deutschland durch einen vor einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Hier finden Sie eine Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.

Ausgenommen hiervon sind nur

  • Urkunden, die mehrsprachig nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen vom 08.09.1976, das heißt nach folgendem Muster ausgestellt werden, oder
  • Urkunden über Geburt, Tod, Eheschließung (einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand), eingetragene Partnerschaft, Wohnsitz und/oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die unter die Verordnung (EU) Nr. 2016/1191 fallen, wenn ihnen ein mehrsprachiges Formular als Übersetzungshilfe nach dieser Verordnung beigefügt ist.

Akzeptiert werden bei solchen Urkunden auch Übersetzungen, die von Übersetzern erstellt sind, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union dazu qualifiziert sind.

Zudem bedürfen Urkunden aus dem Ausland zur Anerkennung einer Echtheitsbestätigung in Form einer Legalisation oder Apostille (siehe hierzu folgende Information des Auswärtigen Amtes zum internationalen Urkundenverkehr). Im Einzelfall ist bei Staaten mit unzuverlässigem Urkundenwesen eine Urkundenprüfung im Einzelfall erforderlich.

Ausgenommen hiervon sind nur Urkunden nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen vom 08.09.1976 oder Urkunden über Geburt, Tod, Eheschließung (einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand), eingetragene Partnerschaft, Wohnsitz und/oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die unter die Verordnung (EU) Nr. 2016/1191 fallen.

Ausländische Scheidungen sind in der BR Deutschland nicht ohne weiteres gültig. Vielmehr müssen ausländische Scheidungen in einem speziellen Verfahren durch das OLG München anerkannt werden. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit, also auch für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland geschieden sind. Detaillierte Informationen finden Sie unter "Scheidung".

Prüfung der Unterlagen und Termin zur Anmeldung der Eheschließung

Die Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung lassen Sie uns bitte vorab zukommen. Hierzu stecken Sie alle Dokumente im Original sowie Kopien Ihrer Personalausweise oder Reisepässe in einen Umschlag und schicken uns diesen per Post zu oder Sie werfen diesen in den Hausbriefkasten des Rathauses (am Fuß der Treppe beim Haupteingang in die Wand eingelassen). Bitte adressieren Sie den Umschlag an „Standesamt Neu-Ulm“.

Legen Sie bitte auch ein kurzes Anschreiben bei – handschriftlich genügt – mit folgenden Angaben:

  • Namen
  • Adresse
  • Telefonnummern
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschter Termin zur Anmeldung der Eheschließung (mehrere Alternativen; Öffnungszeiten beachten)
  • gewünschter Termin zur Eheschließung

Wir werden die Unterlagen durchsehen und prüfen. Soweit alles vollständig ist, setzen wir uns mit Ihnen wegen eines Termins zur Anmeldung der Eheschließung in Verbindung. Sollte etwas fehlen, werden wir Ihnen mitteilen, was noch nachzureichen ist.

Gebühren

Für die Prüfung der Eheschließung sind nach dem Kostengesetz Gebühren zu erheben. Diese liegen zwischen 60 und 250 EUR. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Gebührenhöhe der häufigsten Positionen im Standesamt.

Sie können so die ungefähre Höhe der Gebühren ermitteln. Je nach besonderer Lage können zusätzliche Kosten anfallen. 
 

Leistung: Kosten:
Erweiterte Meldebescheinigung bzw. Einsichtnahme in das Melderegister je 5,00 Euro
Grundgebühr für die Anmeldung der Eheschließung: 55,00 Euro
Zuschlag für Prüfung ausländischen Rechts: je 30,00 Euro
Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung: 40,00 Euro
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten (Samstage und Freitagnachmittage) 87,00 Euro
Eheschließung im Wasserturm 50,00 Euro
Bestimmung eines Ehenamens bei der Eheschließung: kostenfrei
Erklärung zur Hinzufügung eines Namens (Doppelname): kostenfrei
Eheurkunde: 12,00 Euro
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 12,00 Euro
Stammbuch der Familie, je nach Modell und Ausführung: 15,00 bis 70,00 Euro


Die Gebühren sind am Tag der Anmeldung in bar beim Standesamt in Neu-Ulm zu zahlen. Bitte bringen Sie zum Termin daher ausreichend Bargeld mit. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Namensführung in der Ehe

Bis 1976 war es in Deutschland gesetzlich vorgesehen, dass die Frau den Familiennamen des Mannes annimmt. Nach 1976 konnte man entscheiden, welcher Familienname gemeinsamer Ehename wird. Seit 1994 ist es möglich, dass jeder Ehegatte seinen vor der Ehe geführten Familiennamen behält. Insgesamt gibt es also 3 Möglichkeiten:

  • Getrennte Namensführung: Jeder Ehegatte behält seinen vor der Ehe geführten Familiennamen. Bei der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes wird gemeinschaftlich bestimmt, welchen Familiennamen das Kind führen soll. Diese Bestimmung gilt für alle weiteren gemeinsamen Kinder.
     
  • Gemeinsamer Ehename: Der Geburtsname bzw. der derzeitig geführte Name eines Verlobten wird zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt. Gemeinsame Kinder erhalten kraft Gesetzes den Ehenamen als Familiennamen.
     
  • Gemeinsamer Ehename und Doppelname: Der Geburtsname bzw. der derzeitig geführte Name eines Verlobten wird zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt. Derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen Familiennamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen. Gemeinsame Kinder erhalten kraft Gesetzes den Ehenamen (nicht den Doppelnamen!) als Familiennamen.

Bestimmen Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Namen, können Sie dies später jederzeit nachholen. Ist jedoch der Ehename einmal bestimmt worden, ist diese Erklärung für die Dauer der Ehe ohne Ausnahme unwiderruflich.

Stammbuch der Familie

Oft wird das Stammbuch der Familie, das früher auch „Familienstammbuch“ genannt wurde, mit dem beim Standesamt geführten Familienbuch verwechselt. Das Stammbuch der Familie dient zur Aufbewahrung Ihrer persönlichen Urkunden und Unterlagen. Obwohl der Erwerb eines Stammbuchs nicht verpflichtend ist, gehört es für die Mehrheit der Ehepaare einfach dazu. Auswählen können Sie Ihr Stammbuch bei der Anmeldung der Eheschließung. Natürlich können Sie auch jederzeit nach der Eheschließung ein Stammbuch der Familie bei uns erwerben oder ein schon vorhandenes mitbringen.

Das traditionelle Format der Stammbücher beträgt 13 cm x 20 cm. Da das Standardformat der Urkunden seit Anfang 2009 DIN A 4 beträgt, bieten wir im Neu-Ulmer Standesamt neben dem klassischen Format auch Stammbücher in passender größerer Ausführung an.

Zur Vorlage bei Behörden und Ämtern sollte Ihr Stammbuch folgende Unterlagen enthalten:

  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden der Ehegatten oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Bescheinigungen über Namensänderungen

Trauzeugen

Trauzeugen sind heute keine rechtliche Verpflichtung mehr und haben eher traditionellen und ideellen Charakter. Viele Paare verzichten aber nur ungern auf diese besonderen Begleiter bei der Trauung. Dazu reichen Sie bei der Anmeldung ganz einfach Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Anschrift und eine Kopie des Ausweises Ihres Trauzeugen mit ein.

Auf Wunsch können Sie uns noch bis spätestens eine Woche vor der Eheschließung für jeden von Ihnen einen Trauzeugen, insgesamt also bis zu zwei Trauzeugen angeben. Mehr Trauzeugen können aus rechtlichen und technischen Gründen nicht in die Niederschrift über die Eheschließung aufgenommen werden.

Die Trauzeugen müssen volljährig sein, die deutsche Sprache beherrschen und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und am Tag der Eheschließung vorlegen.

Ablauf am Tag der Eheschließung

Wie bei fast allen großen Ereignissen ist es auch beim Termin im Neu-Ulmer Standesamt wichtig, vieles vorzubereiten und genügend Zeit einzuplanen. Falls es vor der Zeremonie noch das Eine oder Andere zu klären oder eine Frage gibt, können Sie uns jederzeit gerne anrufen oder vorbeikommen.

Nicht vergessen: Am Tag der Eheschließung bringen Sie und Ihre Trauzeugen bitte Ihre gültigen Ausweisdokumente mit!
 

Termin und Uhrzeit

Am Tag der Trauung sollten Sie bitte mit Ihren Gästen 15 Minuten vor Beginn der Trauung im Neu-Ulmer Rathaus bzw. am Neu-Ulmer Wasserturm im Kollmannspark erscheinen.
 

Parken

Als Brautpaar erhalten Sie von uns bei der Anmeldung zur Eheschließung eine Ausnahmeparkgenehmigung. Damit können Sie auf dem Platz vor dem Neu-Ulmer Rathaus parken. Ihre Gäste können im Innenhof hinter dem Neu-Ulmer Rathaus (Zufahrt über die Ludwigstraße) oder in der Tiefgarage Petrusplatz bzw. im Parkhaus der Glacis-Galerie parken (jeweils ca. 5 Gehminuten zum Rathaus
 

Empfang

Bei Eheschließung im Rathaus:

Bei Trauungsterminen im Rahmen unserer Öffnungszeiten kommen Sie und Ihre Gäste bitte in das 1. Obergeschoss des Neu-Ulmer Rathauses.

Bei Trauungsterminen außerhalb der Öffnungszeiten (Samstag) ist das Rathaus geschlossen. Warten Sie bitte am Haupteingang, wir werden Ihnen und Ihren Gästen rechtzeitig öffnen. Manchmal geschieht etwas Unvorhergesehenes, so dass sich vorhergehende Trauungen verzögern können. Bitte haben Sie in einem solchen Fall etwas Geduld.

Im 1. Obergeschoss angekommen warten Ihre Angehörigen und Freunde dann im Vorraum zu unserem Trauraum, während Sie und Ihre Trauzeugen nochmals in das Büro des Neu-Ulmer Standesbeamten kommen, um letzte Formalien zu erledigen. Wir fragen Sie nach Ihren Ausweisen und Änderungen seit der Anmeldung der Eheschließung, Personalien und Ausweisen der Trauzeugen sowie nach den Eheringen. Danach gesellen Sie und Ihre Trauzeugen sich wieder zur Hochzeitsgesellschaft.

Bei Eheschließung im Wasserturm:

Bei unseren Trauungsterminen im Wasserturm warten Sie bitte VOR dem Neu-Ulmer Wasserturm. Wir werden Sie und Ihre Gäste persönlich in Empfang nehmen. Sie und Ihre Trauzeugen werden hier für einen kurzen Moment auf die Seite gebeten, um letzte Formalien zu erledigen. Hiernach werden Sie zusammen mit dem Standesbeamten den Aufstieg ins Balkongeschoss (1.OG) des Wasserturmes nehmen.

Manchmal geschieht etwas Unvorhergesehenes, so dass sich vorhergehende Trauungen verzögern können. Bitte haben Sie in einem solchen Fall etwas Geduld.

Ringe

Nach alter Tradition können Sie bei uns während der Zeremonie Ringe tauschen. Ein Ringkissen und Ringtablett stellen wir Ihnen zur Verfügung.
 

Besondere Wünsche

Wenn Sie besondere Wünsche für den Ablauf der Trauung haben, ist dies nach Absprache mit uns gerne möglich, wie beispielsweise zum Tausch der Ringe, Musikdarbietungen, kleine Ansprache des Brautpaars, von Angehörigen oder Freunden, persönliche Wünsche oder Beiträge zur Traurede. Gerne können Sie hierzu im Standesamt Neu-Ulm nachfragen.

Während der Trauung können Ihre Angehörigen oder ein von Ihnen engagierter Fotograf gerne Fotoaufnahmen machen, solange diese ausschließlich für private Zwecke verwendet werden.

Jede hierüber hinausgehende Form des Verbreitens oder Veröffentlichens beispielsweise im Internet sowie anderen öffentlich zugänglichen Medien bedarf der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung aller abgebildeten Personen einschließlich der jeweiligen Standesbeamten, welche die Trauung vornehmen. Eine Einwilligung zur Veröffentlichung wird vom Standesamt regelmäßig nicht erteilt.

Filmaufnahmen während der Eheschließung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Nach letzten Vorbereitungen des Neu-Ulmer Standesbeamten (Dauer ungefähr fünf Minuten) kommt für Sie der große Augenblick. Mit Musik, gerne auch mit "Ihrem" Lied, betreten Sie und die Hochzeitsgesellschaft unseren Trauraum.

Trauraum im Rathaus

Der Trauraum im Neu-Ulmer Rathaus bietet Platz für 30 Personen. Er ist barrierefrei über einen Aufzug erreichbar.

Im Neu-Ulmer Trauraum erwarten Sie Ihre Standesbeamtin oder Ihr Standesbeamter und unsere "Couple Bubbles".

Die fröhlichen bunten "Couple Bubbles" lassen uns einen Blick in das Leben und die gemeinsame Zukunft der Paare erhaschen, die sich in diesem Raum das Ja-Wort geben. Rosarot soll die Zukunft möglichst sein, voll sonnigem Orange oder von Rot, der Farbe der Liebe geprägt. Dargestellt sind verschiedene Paare, die stellvertretend für unser Brautpaar stehen. Zwei Menschen, die an eine gemeinsame Zukunft glauben. Paare, die gemeinsam unterwegs sind. Mal größer, mal kleiner dargestellt, sind es jüngere wie ältere Menschen, die sich an der Hand nehmen oder auf eine Weise nebeneinanderher gehen, die sehr vertraut erscheint. Paare, unterwegs in ihrem eigenen Kosmos, umhüllt von ihren ureigenen, persönlich gefärbten Beziehungskokons.

Erst auf den zweiten Blick enthüllt sich die Grundsätzlichkeit, die in solch vertrautem Miteinander zum Ausdruck kommt. Da gehen zwei. Vielleicht sind sie nur Shoppen in der Fußgängerzone, vielleicht aber auch auf ihrem - jetzt ganz bewusst gemeinsam gewählten - Lebensweg. Zwei wie Sie, die hier ins Zimmer treten, um sich trauen zu lassen. Zwei, die sich aufmachen in eine gemeinsame Zukunft und den Paaren folgen, die ihnen auf den „Bubbles“ vorausgegangen sind.

Wie es weiter geht, insbesondere, wann die entscheidenden Worte zu sprechen sind, sagt Ihnen dann Ihr Neu-Ulmer Standesbeamter.

Ihre Nachfeier im Rathaus / auf dem Rathausplatz

Im Anschluss an Ihre Eheschließung können Sie im Foyer des Trauraumes bei einer kleinen Feier auf ihre gemeinsame Zukunft mit Ihren Angehörigen und Freunden anstoßen. Dafür stellen wir Ihnen neben Bistro-Tischen auch einen kleinen Kühlschrank, eine Anrichte und Abfallbehälter zur Verfügung.

Sekt, Gläser und alles Weitere müssen Sie selbst mitbringen. Gerne können Sie Ihren kleinen Umtrunk auch unter die Arkaden des Rathauses oder die überdachte Tribüne auf dem Rathausplatz verlegen. Insbesondere in den warmen Monaten eine tolle Möglichkeit, auch mit großen Gesellschaften in aller Ruhe und unabhängig vom Wetter auf das freudige Ereignis anzustoßen. Iin dem Fall sollten Sie daran denken, einen eigenen Bistrotisch oder einen kleinen Campingtisch mitzubringen.

Trauung im Neu-Ulmer Wasserturm

Im westlichen Teil von Neu-Ulm steht unser Wasserturm im Kollmannspark. Aus der Ferne kann man ihn bereits über die Dächer von Neu-Ulm ragen sehen. Der Neu-Ulmer Wasserturm, welcher in den Jahren 1888 bis 1890 auf dem bestehenden Magazin der Neu-Ulmer Stadtumwallung erbaut wurde, diente bis zu seiner Außerbetriebsetzung im Jahre 1964 zur Trinkwasserversorgung der Neu-Ulmer Bürger.

Seit seiner Instandsetzung Anfang der 2000er erstrahlt unser Wasserturm im bekannten Farbengewand und macht seinem Ruf als Wahrzeichen der Stadt Neu-Ulm alle Ehre.

In diesem historischen Ambiente haben Sie nun die Möglichkeit im historischen Bauwerk des Wasserturms, bei schönem Wetter auf dem Balkon (1.OG) des Wasserturms, zu heiraten.

Mit Blick hinauf in den Himmel – hinauf zur Wasserkuppel unseres Stadtwahrzeichens setzen Sie den ersten Stein im Fundament Ihrer Ehe.

Die Gesamtpersonenzahl (Brautpaar, Trauzeugen, Gäste, Fotograf) für Trauungen im Wasserturm ist aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen auf maximal 20 Personen beschränkt ist. Bitte beachten Sie, dass kein Aufzug vorhanden ist. 
 

Ihre Nachfeier

Im anliegenden Kollmannspark dürfen Sie gerne im Anschluss mit Ihren Gästen bei einer kleinen Feier auf Ihre gemeinsame Zukunft anstoßen.

Für diese kleine Feier denken Sie bitte daran, Gläser, Getränke, etc. selbst mitzubringen und natürlich im Anschluss zum Wohle unserer Umwelt auch Ihren Müll wieder mitzunehmen.

Da parallel weitere Trauungen stattfinden können, nehmen Sie bitte Rücksicht auf die anderen Brautpaare, die an diesem Tag heiraten.

Fotos: Stadt Neu-Ulm; Ramona Sühs

Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Bestehende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, die bis zum 30.09.2017 begründet worden sind, können in eine Ehe umgewandelt werden.

Hierzu müssen die beiden Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesamt erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Vorher muss jedoch eine Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim Standesamt des Wohnortes vorgenommen werden, da vor der Umwandlung die rechtlichen Ehevoraussetzungen geprüft werden müssen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie grundsätzlich für die Anmeldung der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe:

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe

  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand 

    Diese erhalten Sie beim Meldeamt Ihres Wohnorts. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Neu-Ulm, brauchen Sie die erweitere Meldebescheinigung nicht beim Bürgerbüro anzufordern. Wohnen Sie in NEU-ULM, erstellt das Standesamt die Meldebescheinigung selbst.

  • aktuelle beglaubigte Abschriften aus Ihren Geburtenregistern bei Geburt in der Bundesrepublik Deutschland (BRD)

    Die beglaubigte Abschrift entspricht NICHT der Geburtsurkunde und muss von Ihnen NEU beim Standesamt Ihres GEBURTSORTS angefordert werden. Sind Sie in NEU-ULM geboren, brauchen Sie die beglaubigte Abschrift jedoch nicht separat bei uns anzufordern. In diesem Fall erstellt das Standesamt Neu-Ulm die beglaubigte Abschrift selbst.

  • aktuelle beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Register der Lebenspartnerschaft, die in eine Ehe umgewandelt werden soll

    Die beglaubigte Abschrift muss von Ihnen beim Standesamt der damaligen Begründung der LEBENSPARNERSCHAFT angefordert werden. Haben Sie die Lebenspartnerschaft in NEU-ULM begründet, brauchen Sie die beglaubigte Abschrift bzw. Urkunde jedoch nicht separat bei uns anzufordern. In diesem Fall erstellt das Standesamt Neu-Ulm die beglaubigte Abschrift selbst.

Zwei Personen des gleichen Geschlechts konnten bis zum 30.09.2017 nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG gegenüber dem Standesbeamten erklären, eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen.

Zum 01.10.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts („Ehe für alle“) in Kraft getreten. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen.

Ebenso können bereits bestehende Lebenspartnerschaften durch eine persönlich abzugebende und bei gleichzeitiger Anwesenheit erfolgter Erklärung beider Lebenspartner gegenüber dem Standesamt, in eine Ehe umgewandelt werden. Lebenspartnerschaften, die nicht in eine Ehe umgewandelt werden, bestehen weiterhin als Lebenspartnerschaft (Partnerschaft auf Lebenszeit) fort.

Besonderheiten bei ausländischen Staatsangehörigen:
Da viele Staaten eine Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts nicht kennen, ist für ausländische Staatsangehörige weder ein Ehefähigkeitszeugnis noch eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis vorgeschrieben. Die Prüfung, ob Hindernisse bestehen, die der Begründung einer Ehe entgegenstehen, erfolgt daher nach deutschem Recht. Probleme können sich bezüglich der Anerkennung der Ehe im Heimatstaat ergeben. Während eine in der Bundesrepublik Deutschland begründete Ehe im Inland rechtlich wirksam ist, können sich im Heimatstaat Schwierigkeiten ergeben, wenn dort Ehen zwischen Personen des gleichen Geschlechts unbekannt sind oder ausdrücklich von einer Anerkennung ausgeschlossen sind.

In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen sich vor der Begründung an die Auslandsvertretungen oder Behörden des Heimatstaats zu wenden.

Eheschließung im Ausland

Auslandsehen sind nach deutschem Recht nur wirksam, wenn geltenden Formen des Landes in dem die Ehe geschlossen wurde oder Vorschriften des Heimatrechts beider Ehepartner beachtet wurden. Zudem müssen Grundsätze des deutschen Rechts eingehalten sein. Nicht anerkannt werden können so beispielsweise Zwangsehen oder Eheschließung mit Minderjährigen.

Um die Echtheit Ihrer Heiratsurkunde beweisen zu können, ist es erforderlich, dass diese mit einer Echtheitsbestätigung in Form einer Überbeglaubigung durch Legalisation oder Apostille versehen ist.

Zudem sind bei Eheschließungen mit ausländischen Staatsangehörigen Besonderheiten bei der Einreise nach Deutschland zu beachten. An den dauernden Aufenthalt in Deutschland sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die auch bei Eheschließung zu erfüllen sind. Auskünfte hierzu erteilt die Ausländerbehörde beim Landratsamt Neu-Ulm.

Eheurkunde

Das Online-Formular zur Beantragung der Eheurkunde steht aufgrund eines technischen Problems aktuell leider nicht zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Beantragung von Urkunden erhalten Sie auf unserer Themenseite Urkunden.

Kontakt

Bei Fragen zur Eheschließung wenden Sie sich bitte an:

Anna Hoffmann
Tel. (0731) 7050-7401
Fax (0731) 7050-7499
E-Mail: standesamt@neu-ulm.de
1. Stock, Zi. 103

N.N.
Tel. (0731) 7050-7403
Fax (0731) 7050-7499
E-Mail: standesamt@neu-ulm.de
1. Stock, Zi. 104

Standesamt Neu-Ulm
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm