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Urkunden
Urkunden werden nur von dem Standesamt ausgestellt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Tod einer Person erfolgt ist, unabhängig vom derzeitigen oder damaligen Wohnsitz.
Kontakt
Standesamt Neu-Ulm
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7404
Fax (0731) 7050-7499
E-Mail: standesamt@neu-ulm.de
Öffnungszeiten Standesamt
Montag: | 08.00 – 13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Dienstag: | 08.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 – 13.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 – 13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Wer kann Urkunden erhalten?
Urkunden aus den Personenstandsregistern können nur die dort eingetragenen Personen, deren Eltern, Kinder oder Enkel, sowie deren Ehegatten ohne besondere Begründung erhalten. Andere Personen und Unternehmen sowie Organisationen haben nur dann ein Recht auf Ausstellung einer Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Kosten
Die Gebühr für Urkunden und Bescheinigungen über Namensänderungen beträgt 12,00 Euro pro Exemplar. Die Gebühr ist in bar im Voraus oder bei Abholung fällig.
Urkunden für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe sowie Ausbildungszulagen sind kostenfrei, wenn der Verwendungszweck schriftlich nachgewiesen werden kann.
Online-Beantragung von Urkunden
Abholung von Urkunden
Wenn Sie die Urkunde persönlich abholen, bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Wenn Sie die Urkunde nicht persönlich abholen können, ist es auch möglich, dass Dritte diese abholen. Der Abholer muss sich allerdings ebenfalls durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Außerdem muss die abholende Person eine schriftliche, von Ihnen unterschriebene Vollmacht vorlegen, wonach sie von Ihnen beauftragt und ermächtigt ist, die Urkunde in Empfang zu nehmen. Hierzu können Sie ebenfalls unser Formular verwenden.
Wird die Urkunde durch Ihre Eltern abgeholt, ist eine Vollmacht nicht notwendig.
Schriftliche Anforderung von Urkunden
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Urkunde persönlich abzuholen oder abholen zu lassen, schicken Sie uns bitte eine schriftliche Urkundenanforderung. Hierzu können Sie folgendes Formular nutzen:
Anforderung von Personenstandsurkunden (PDF)
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an das Standesamt Neu-Ulm zurück.
Im Formular ist enthalten, welche Angaben wir benötigen, was Sie beilegen müssen und was sonst noch zu beachten ist.
Anforderung von Urkunden per Telefon oder E-Mail nicht möglich
Aus Gründen des Datenschutzes ist es uns leider nicht möglich, Ihnen nur auf Telefonanruf oder E-Mail hin Personenstandsurkunden zuzusenden. Dies dient dem Schutz persönlicher Daten, da wir bisher die Identität von Anrufern und E-Mail-Absendern nicht zweifelsfrei feststellen können. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.