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Vorbereitende Untersuchungen "Innenstadt und Vorfeld"
Wie können sich die Neu-Ulmer Innenstadt und das Quartier Vorfeld ab 2022 städtebaulich weiterentwickeln? Welche städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden?
Um diese Fragen zu beantworten, hat die Stadt Neu-Ulm 2020 und 2021 Vorbereitende Untersuchungen in der Innenstadt und im Vorfeld durchgeführt: Untersuchungsraum der VU Innenstadt/Vorfeld (6 MB, PDF).
Im Ergebnis wurden sogenannte „städtebauliche Missstände“ festgestellt und im Dezember 2021 drei Sanierungsgebiete (SG) förmlich festgelegt:
- SG V „Innenstadt“
- Sanierungsgebiet VI „Glacispark“
- Sanierungsgebiet VII „Vorfeld“
Parallel wurden frühere Sanierungsgebiete aufgehoben.
Ausführliche Informationen zu den drei neuen Sanierungsgebieten Innenstadt, Glacispark und Vorfeld finden Sie auf der Seite Sanierungsgebiete.
Anlass der Vorbereitenden Untersuchungen
Ziel der Vorbereitenden Untersuchungen war es, städtebauliche Ziele neu zu definieren und hierfür einen Rahmenplan mit konkreten Maßnahmen für die kommenden Jahre zu erarbeiten. Im Rahmenplan enthaltene Maßnahmen, die die Regierung von Schwaben als förderfähig einstuft, können durch Mittel aus Programmen der Bund-Länder-Städtebauförderung unterstützt werden.
Was bedeutet „Vorbereitende Untersuchungen“?
„Vorbereitende Untersuchung“ ist ein Fachbegriff aus der Stadtplanung. Um als Stadt Fördermittel aus einem Städtebauförderprogramm zu bekommen, müssen geplante Sanierungsmaßnahmen gemäß Baugesetzbuch innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes liegen. Bevor jedoch ein neues Sanierungsgebiet beschlossen werden kann, sieht das Gesetz die Durchführung von sogenannten „vorbereitenden Untersuchungen“ (VU) vor.
Mithilfe der VU hat die Stadt Neu-Ulm die aktuelle Situation vor Ort ermittelt. Die VU gibt einen Überblick über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der städtebaulichen Sanierung und zeigt Ziele sowie Maßnahmenvorschläge der Sanierung auf. Ein wesentlicher Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen war die Ermittlung der städtebaulichen, strukturellen und sozialen Verhältnisse innerhalb des Gebietes. Hierfür wurde eine umfangreiche Bestandserhebung durchgeführt.
Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen ist der Rahmenplan mit konkreten Maßnahmenvorschlägen für den Bereich der Neu-Ulmer Innenstadt und das Vorfeld einschließlich einer Kosten- und Finanzierungsübersicht für eine schrittweise Umsetzung von Sanierungen.
Beteiligung von Eigentümern, Mietern und Pächtern
Nachdem eine städtebauliche Sanierung sowohl auf öffentliche als auch auf private Maßnahmen ausgerichtet ist, wurde die Sanierung möglichst frühzeitig mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen erörtert. Betroffene wurden zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt. Außerdem wurden öffentliche Aufgabenträger bei der Ausarbeitung der VU einbezogen.
Für die VU „Innenstadt und Vorfeld“ hatte die Stadt Neu-Ulm unter Berücksichtigung corona-bedingter Einschränkungen ein umfangreiches Beteiligungskonzept durchgeführt:
- Frühzeitige Eigentümer- und Bewohnerbefragung als Onlinebeteiligung (durchgeführt vom 26. März bis 21. April 2021)
- Befragung von Trägern sozialer Projekte im Untersuchungsraum
- Integration der vorgebrachten Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Innenstadt und zur Südachse aus dem Beteiligungsprozess zum ISEK Neu-Ulm (Integriertes Stadtentwicklungskonzept)
- Förmliche Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit anhand einer Auslegung des Rahmenplans und Anhörung der öffentlichen Aufgabenträger vom 9. August bis 10. September 2021
Ergebnis der VU „Innenstadt und Vorfeld“
Ergebnisbericht
Die Ergebnisse der VU mit Rahmenplan, Maßnahmenvorschlägen und Umsetzungsvorschlägen sind in drei Berichtsteilen dargestellt (Stand 5. November 2021):
- Bericht VU, Teil I Analyse (56 MB)
- Bericht VU, Teil II Planung (36 MB)
- Bericht VU, Teil III Zusammenfassung/Fazit (10 MB)
Sanierungsgebiete
Die VU hat 3 Sanierungsgebiete (SG) zur förmlichen Festlegung vorgeschlagen:
- SG V „Innenstadt“
- SG VI „Glacispark“
- SG VII „Vorfeld“
Vorgeschlagene Sanierungsgebiete der VU (2.5 MB, PDF)
Diese Sanierungsgebiete hat der Stadtrat gemäß Beschluss vom 24.11.2021 förmlich festgelegt. Zuvor hat er bestimmt, die weitere Sanierung in Neu-Ulm auf Grundlage der VU „Innenstadt und Vorfeld" vom 5. November durchzuführen.
Im Ergebnis der VU liegt ein Rahmenplan für das gesamte VU-Untersuchungsgebiet und daraus entwickelte Teilrahmenpläne für die jeweiligen Sanierungsgebiete mit konkreten Handlungsempfehlungen und der Maßnahmendarstellung vor. Insgesamt wurden 46 baulich-investive und soziale Maßnahmen zur Umsetzung in 15 Jahren vorgeschlagen.
Hier finden Sie die Rahmenpläne sowie Maßnahmen zu den Sanierungsgebieten im PDF-Format:
- Rahmenplan Sanierungsgebiete Neu-Ulm der VU Innenstadt und Vorfeld
- Rahmenplan Sanierungsgebiet V Innenstadt
- Maßnahmenübersicht zum Rahmenplan SG V
- Rahmenplan Sanierungsgebiet VI Glacispark
- Maßnahmenübersicht zum Rahmenplan SG VI
- Rahmenplan Sanierungsgebiet VII Vorfeld
- Maßnahmenübersicht zum Rahmenplan SG VII
Die Maßnahmenvorschläge sind als Ergebnis der Bestandsbewertung folgenden Handlungsfeldern mit Leitlinien und Sanierungszielen zugeordnet:
- Handlungsfeld A: Mobilität, öffentlicher Raum und Grünstrukturen
- Handlungsfeld B: Gebäudezustand und Nutzungsstruktur
- Handlungsfeld C: Städtebauliche Entwicklungsflächen
- Handlungsfeld D: Sozialstruktur und Wohnen in der Stadt
- Handlungsfeld E: Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerschaft
- Handlungsfeld F: Klima und Klimaschutz, Klimaanpassung
Die angestrebten Städtebaumaßnahmen der Sanierung sollen in der Neu-Ulmer Innenstadt und ihrer Erweiterung eine höhere Urbanität, eine hohe Nutzungsmischung und eine ansprechende Gestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität bewirken. Zur Zukunftssicherung sollen zukünftig vermehrt Aspekte des Klimaschutzes, der Integration und der Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Sanierungsgebiete in Neu-Ulm
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB): § 136 bis § 142 BauGB
Kontakt
Für Rückfragen rund um die Vorbereitenden Untersuchungen „Innenstadt und Vorfeld“ wenden Sie sich bitte an:
Dr. Susanne Wolf
Dezernat 3 / Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3110
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm