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Legalisation

Legalisation ist eine Echtheitsbestätigung von Urkunden, die von den Konsularabteilungen der Auslandsvertretungen Deutschlands auf Grundlage des Konsulargesetzes vorgenommen werden.

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist. Die Legalisation wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden Vermerk vollzogen.

Ebenso wie die Konsulate fremder Staaten in Deutschland sind die deutschen Auslandsvertretungen im Legalisationsverfahren auf Vor- und Überbeglaubigungen durch Behörden des Gastlandes angewiesen. Im Zweifelsfall können weitere Ermittlungen zur Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit notwendig werden.

Weitere Informationen zum Legalisationsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.