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Interessensbekundungsverfahren zum ehemaligen Barfüßer-Gelände

Stadt sucht neue Konzepte für das ehemalige Barfüßer-Gelände: Gastronomisches Angebot soll erhalten bleiben / Kreative Konzepte sind erwünscht

Die Stadt Neu-Ulm ist Große Kreisstadt im Landkreis Neu-Ulm mit derzeit rund 60.000 Einwohnern und verzeichnet seit vielen Jahren einen Bevölkerungszuwachs. Die Stadt ist geprägt durch eine städtische Innenstadt im Norden und teilweise dörflich strukturierte Stadtteile im Süden. Gemeinsam mit der Stadt Ulm bildet sie ein Oberzentrum.

Für das ehemalige Barfüßer-Gelände mit direkter Donaulage sucht die Stadt Neu-Ulm einen langfristigen Nutzer/Investor, der das Gebäude und das Gelände mit neuem Leben füllt und gleichzeitig den Charakter des ehemaligen Offizierscasinos erhält. 

Im Umkreis von 2 km des Geländes befinden sich mehrere Restaurants und Biergärten. Das ehemalige Barfüßer-Gelände ist aufgrund der Lage an der Donau und dem einladenden Außenbereich des Biergartens unter altem Baumbestand ein beliebter Anlaufpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Gebäude und die Freifläche wurden ununterbrochen verpachtet und gastronomisch genutzt.

Daten zum Grundstück

Das Gelände an der Adresse Paulstraße 4 umfasst ca. 5.800 m² und setzt sich aus Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 66/7 und 66/9 Gemarkung Neu-Ulm zusammen: Lageplan Gelände ehemaliger Barfüßer (PDF)

Darin inbegriffen sind rund 4.200 m² Freifläche, bestehend aus einem gepflasterten und teilweise gekiesten Biergarten, einer großen asphaltierten Parkplatzfläche, sowie umgebenden, mit altem Baumbestand und Gehölzen bewachsenen Grünflächen.

Das Gelände ist über die Augsburger Straße gut zu erreichen. Zu Fuß und mit dem Fahrrad kann es darüber hinaus auch über den Donauuferweg betreten werden.

Im Erdgeschoss befinden sich zwei große Gasträume mit insgesamt rund 300 Sitzplätzen sowie die Räumlichkeiten zur Unterbringung der Gastronomie, insbesondere der Küche.

Lagerräume stehen im Kellergeschoss des Gebäudes zur Verfügung. Das Kellergeschoss ist vom Erdgeschoss aus über zwei Treppenhäuser und mit einem Lastenaufzug zu erreichen. Der Zustand und die technische Sicherheit des Aufzugs sind vor einer Inbetriebnahme zu prüfen und gegebenenfalls zunächst wiederherzustellen. 

Im ersten und zweiten Obergeschoss befinden sich insgesamt 17 Hotelzimmer.

Das Gebäude weist einen hohen Sanierungs- und Instandhaltungsrückstau auf. Sanitär-, Wasser- und Heizungsinstallationen müssen erneuert werden. Der Küchenraum ist vor der Inbetriebnahme zu sanieren und mit entsprechender Küchentechnik neu auszustatten. Die noch vorhandenen technischen Einbauten (z.B. Kühlkammer) entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Der genaue Flächenumgriff wird vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages definiert.

Es ist geplant, den bestehenden öffentlichen Weg am Donauufer in den Bereich des noch bestehenden Zauns zum Biergarten zu verlegen. 

Rahmenbedingungen

Die Interessenten sollen bei der Erarbeitung eines Konzepts folgende wesentlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen: 

  1. Ausgabe des Grundstücks im Rahmen eines Erbbaurechts
  2. Angebot zur Höhe des Erbbauzinses durch die Interessenten
  3. Erhalt des Gebäudes und der erhaltenswerten Bäume auf dem Gelände
  4. Bauliche Änderung / Erweiterung des Gebäudes denkbar, sofern der wesentliche Charakter des Gebäudes erhalten bleibt 
  5. Gastronomische Nutzung mit Biergarten ist verpflichtend
  6. Kulturelle Angebote durch den Betreiber sind wünschenswert


Darüber hinaus sind innovative Ideen und Ansätze gewünscht und willkommen.

Verfahren

Um den Aufwand auch auf Seiten der Interessenten möglichst gering zu halten, gliedert sich das Interessensbekundungsverfahren in 2 Stufen.
 

Stufe 1

Gefordert werden eine Vorstellung der Interessenten und eine kurze Präsentation der Konzeptidee. Die Unterlagen können in digitaler Form per E-Mail an liegenschaften@neu-ulm.de eingereicht oder in Papierform an folgende Adresse gesendet werden:

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Immobilienmanagement
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Interessenten haben die Möglichkeit, in Stufe 1 des Verfahrens das Objekt zu besichtigen.

Die eingereichten Konzepte werden durch die Verwaltung und ausgewählte Stadtratsmitglieder bewertet und zur Zulassung für Stufe 2 ausgewählt. 

 

Stufe 2

Die in Stufe 1 ausgewählten Interessenten werden zur Abgabe eines vollständigen Konzepts inklusive Abgabe eines Erbbauzinsangebots aufgefordert. Ein Finanzierungsplan für das gesamte Vorhaben mit entsprechenden Nachweisen ist vorzulegen. 

Die Abgabe des Konzepts in Stufe 2 erfolgt in digitaler Form (als Powerpoint-Präsentation, als Word-Dokument oder als PDF-Dokument) per E-Mail an liegenschaften@neu-ulm.de bzw. schriftlich in Papierform an die Stadt Neu-Ulm, Abteilung Immobilienmanagment, Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm.

In Stufe 2 ist ebenfalls eine Besichtigung des Objekts durch die Interessenten möglich.

Die Stadt Neu-Ulm behält sich vor, das Verfahren vorzeitig zu beenden oder neu auszuloben, falls keine überzeugende Konzeptidee in Stufe 1 oder kein überzeugendes Konzept in Stufe 2 eingereicht wird.

Zeitschiene

Stufe 1:

  • Konzeptidee inklusive persönlicher Vorstellung: bis 31.01.2024 
  • Besichtigung des Geländes und Gebäudes an einem festen Termin im November möglich (Termin wird auf Anfrage mitgeteilt)
  • Mitteilung über Zulassung zur Stufe 2: bis 15.03.2024


Stufe 2:

Abgabe eines vollständigen Konzepts: bis 15.05.2024

Teilnehmer

Zur Abgabe einer Interessensbekundung und eines Konzeptes ist jeder Interessent berechtigt, der die gaststättenrechtlichen Grundvoraussetzungen erfüllt.

Information zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO

Mit Abgabe einer Interessensbekundung bzw. eines Konzepts stimmt der Interessent der Speicherung seines Namens (ggfs. mit weiteren Angaben wie Titel, Berufsbezeichnung) und seiner Kontaktdaten (z.B. Anschrift, Telefonnummer) zum Zwecke der Durchführung des Interessensbekundungsverfahrens sowie der verwaltungsinternen Weitergabe an die mit dem Vorgang betrauten Stellen zu.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs 1 lit. e) DSGVO: Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt.

Auf die Rechte der Interessenten zur Auskunftserteilung (Art. 15 DSGVO), zur Berichtigung und Vervollständigung (Art. 16 DSGVO) sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch zur Verarbeitung der persönlichen Daten (Art. 17, 18, 21 DSGVO) wird hingewiesen.

Ausloberin / Kontakt

Das Interessensbekundungsverfahren wird durchgeführt von:

Stadt Neu-Ulm
Dezernat 2 / Abteilung Immobilienmanagement, SUN
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Tel. 0731 7050-1301
E-Mail: liegenschaften@neu-ulm.de