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Bebauungsplan J 6 „Brühlweg“, Gemarkung Hausen

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 02.10.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung des Verfahrens gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Entwürfe des Bebauungsplanes wurden in folgenden Zeiträumen öffentlich ausgelegt:

  • 05.11.2028 bis 06.12.2018 und
  • 20.07.2020 bis 21.08.2020.

Infolge vorgebrachter Stellungnahmen wurden Änderungen am zuletzt ausgelegten Planstand und somit die Erstellung eines neuen Bebauungsplanentwurfes erforderlich.

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 die Überführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB in das Regelverfahren gemäß § 2 bis 4a BauGB beschlossen. Außerdem hat er in dieser Sitzung die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Bebauungsplan J 6 „Brühlweg“ mit Stand vom 15.01.2024 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Neu-Ulm in folgendem Verfahren:
12. Änderung des Flächennutzungsplanes Neu-Ulm 2025 „Bereich Brühlweg“, Gemarkung Hausen
 
Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes ist im folgenden Übersichtslageplan dargestellt. Er liegt östlich des Stadtteils Gerlenhofen im Siedlungsbereich „Werzlen“ (Gemarkung Hausen), nördlich des Häuserhofsees.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 1,2 ha auf. Die Bestandssituation lässt sich wie folgt beschreiben:

Mit Ausnahme der asphaltierten Bestandsstraße (Brühlweg) und einem ca. 30 m breiten, südlich der Straße liegenden privat genutzten Kfz-Stellplatz wird das gesamte Plangebiet derzeit fast ausschließlich als Ackerfläche intensiv landwirtschaftlich genutzt.

Die Grundzüge und Ziele der Planung lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Die Planung dient grundsätzlich zur Schaffung von neuem Wohnraum. Dies hier insbesondere zur Deckung der Nachfrage nach Bauplätzen für Familienhausbau in Form von Einzel- und Doppelhäusern in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung unter Ausnutzung bereits vorhandenen verkehrlichen und technischen Infrastruktureinrichtungen (z.B. zweiseitiger Anbau an dem bisher nur einseitig bebauten Brühlweg).
  • Abrundung der vorhandenen Bebauung in der Umgebung
  • Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes, z.B. durch Straßenraumbegrünung, Erhöhung Aufenthaltsqualität durch Verkehrsberuhigung und Parkplätze
  • Ökologische Aufwertung von bisher intensiv genutzten Ackerflächen mit besonderer Bedeutung für den speziellen Artenschutz, mit u.a.
    • Schaffung von artenreichem Extensivgrünland 
    • Anlage von Laichgewässern für Amphibien
    • Errichtung einer dornenreichen Hecke auf einem Erdwall 
  • Neben Regelungen zu Art, Maß und Gestaltung der baulichen Nutzung sowie zur verkehrlichen und technischen Erschließung dient der Bebauungsplan insbesondere auch zur Berücksichtigung der Belange von Grünordnung und Naturschutz sowie zum Arten-, Immissions- und Hochwasserschutz und damit zur Gewährleistung der Umweltverträglichkeit des gesamten Vorhabens.

Zur Umsetzung der Ziele der Planung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Umweltbezogene Informationen

Für die Belange des Umweltschutzes wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des gegenständlichen Bebauungsplanverfahrens beschrieben und bewertet werden. 

Zur Planung liegen im Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) und in Gutachten folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Schutzgut Mensch/Gesundheit zu Themen Verkehrslärm- und Gewerbelärm sowie zur Lufthygiene bzgl. Luftschadstoffe, Gerüche, Staub und Bioaerosole
  • Schutzgut Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt zu Themen Änderung Grünbestand und spezieller Artenschutz einschließlich naturschutzfachlicher Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung mit Regelungen zu naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen
  • Schutzgut Fläche und Boden zu Themen Versiegelung und Bodenschutz
  • Schutzgut Wasser zu Themen Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete/Verlust von Retentionsraumvolumen und dessen wasserwirtschaftlichem Ausgleich/Hochwasserschutzmaßnahmen/grundwasserverändernden Auswirkungen 
  • Schutzgut Klima/Luft zum Thema Auswirkungen auf Veränderungen des Klimas und der Lufthygiene
  • Schutzgut Landschaft zu Thema Landschaftsbildveränderung
  • Schutzgut Sach- und Kulturgüter zum Thema Erhalt bestehende Straße

Im Bebauungsplan werden Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt u.a. zu:

  • Anlage von 5 Laichgewässern (Kleingewässer) für Amphibien
  • Anlage einer mehrreihigen Hecke mit Baumstandorten auf einem Erdwall
  • Anlage einer extensiven Wiese
  • Tierfreundliche Beleuchtung zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf die Orientierung von Vögeln, Insekten und Fledermäusen
  • Ökologische Baubegleitung als Vermeidungsmaßnahmen zum speziellen Artenschutz bezüglich möglicher relevanter Vorkommen von Vögeln, Säugetieren und Amphibien
  • Minimierung Bodenversiegelung durch verkehrliche Erschließung über eine bestehende Straße
  • Gestaltung der privaten Freiflächen als offene Vegetationsflächen mit Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Durchgrünung des Baugebietes, u.a. mit Bäumen im Straßenraum und auf privaten Grundstücksflächen  

Im Ergebnis der naturschutzfachlichen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Bebauungsplan sind für die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Diese werden durch Landschaftsbau-, Pflanz- und Pflegemaßnahmen auf Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes vollständig kompensiert.

Im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zur Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Bebauungsplanes wurden Maßnahmen in Bezug zu § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgewiesen, die im Bebauungsplan festgesetzt sind (Bezeichnung Fachbeitrag zur saP; siehe Angaben zu vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten). 

Bereits vorliegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten sind:

Stellungahmen:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Schreiben vom 14.01.2019 und 23.11.2018
  • Landesbund für Vogelschutz (LBV) Bayern, Herr Zeller, Schreiben vom 04.12.2018 
  • Landratsamt (LRA) Neu-Ulm, Schreiben vom 06.12.2018
  • Wasserwirtschaftsamt (WWA) Donauwörth, Schreiben vom 26.11.2018
  • Einwender 1, Schreiben vom 30.11.2018
  • Einwender 2, Schreiben vom 05.11.2018 sowie Aktenvermerk vom 27.11.2018 zur Vorsprache vom 27.11.2018
  • Einwender 3, Schreiben vom 04.12.2018
  • Bayerischer Bauernverband Günzburg (BBV), Schreiben vom 06.08.2020
  • Bund Naturschutz, in Bayern, Schreiben vom 15.08.2020
  • Landesbund für Vogelschutz (LBV) Bayern, Herr Zeller, Schreiben vom 15.08.2020 
  • Landratsamt Neu-Ulm, Schreiben vom 20.08.2020
  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 12.08.2020
  • Einwender 1, Schreiben vom 17.08.2020
  • Einwender 2, Schreiben vom 29.07.2020 und 18.04.2022
  • Einwender 3, Schreiben vom 06.08.2020

Gutachten:

  • Bekon Lärmschutz & Akustik GmbH, Augsburg: Bebauungsplan J 6 Brühlweg - Prüfung der schalltechnischen Belange vom 11.07.2022 (LA01-059-G05-E01-01)
  • GeoBüro Ulm, Ulm: Ausgleichsfläche Flurstück Nr. 234 Neu-Ulm / Gerlenhofen Hydrogeologische Betrachtung vom 05.02.2020
  • Müller-BBM, Berlin: B-Plan J 6 „Brühlweg“, Lufthygienisches Gutachten gemäß den Anforderungen der Neufassung der TA Luft 2021, Bericht Nr. M17041/01 vom 21.07.2022
  • Müller-BBM, Berlin: B-Plan J 6 „Brühlweg“, Prognostische Windfeldbibliothek, Bericht Nr. M170796/01 vom 08.09.2022
  • Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Neu-Ulm: Bericht Hochwassergefahr Landgraben, Auswertung HQ 100-Situation, Bebauungsplangebiet J 6 „Brühlweg“, ST Hausen – Stadt Neu-Ulm, (OPB Projekt Nr.: 26053) vom 01.08.2018
  • Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Neu-Ulm: Bericht Hochwassergefahr Landgraben, Hydrotechnische Berechnung zu HQextrem – Stadt Neu-Ulm, (OPB Projekt Nr.: 26053) vom 01.08.2018
  • Planung Landschaft Arten Natur, Dipl. Biol. Reinhard Utzel: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für den Bebauungsplan J 6 „Brühlweg“, Gemarkung Hausen vom 20.07.2023
  • Schirmer Ingenieurgesellschaft mbh Geo- und Umwelttechnik, Ulm: Baugrunduntersuchung und geo-/umwelttechnische Beratung zum Projekt Erschließung Wohngebiet J6 „Brühlweg“ in Hausen vom 30.08.2018

 

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand 15.01.2024 einschließlich seiner Begründung, die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten und die Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden in der Zeit von Mittwoch, den 10. April 2024 bis einschließlich Freitag, den 10. Mai 2024 auf folgender Internetseite der Stadt Neu-Ulm veröffentlicht:
www.neu-ulm.de/auslegungen

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung, die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten und die Bekanntmachung im Rahmen der gegenständlichen Öffentlichkeitsbeteiligung im vorgenannten Zeitraum im Rathaus Neu-Ulm, Augsburger Str. 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus:

  • Montag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Dienstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00–13.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Freitag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Es besteht Gelegenheit, sich während der Auslegung über die Planungsabsichten zu informieren.

Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei der Stadt Neu-Ulm im Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangabe abgegeben wird, erhält der Einwender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das mit den Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausliegt.

 

Hinweise

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dateien)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de