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Bebauungsplan P 40 „Holzstraße / Jahnstraße“ in Neu-Ulm / Stadtteil Pfuhl

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans P 40 „Holzstraße / Jahnstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

In der gleichen Sitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans mit Stand vom 01.02.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im folgenden Übersichtsplan dargestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2.545 m². Das Plangebiet beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nummern 461/5, 461/25, 461/59 und 461/60, jeweils Gemarkung Pfuhl.

Anlass ist die bauliche Nutzung von innerörtlichen Potentialflächen zur Bereitstellung von Wohnraum. Ziel ist der Abriss der bestehenden Bausubstanz und die Errichtung von vier neuen Wohngebäuden als Mehrfamilienhäuser. Gezielt werden der Nachverdichtung und dem dringend benötigten örtlichen Bedarf an Wohnraum Rechnung getragen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese städtebauliche Nachverdichtung geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 01.02.2024 einschließlich seiner Begründung ist während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Zeit von
Montag, 22. April 2024 bis einschließlich Freitag, 24. Mai 2024
auf der städtischen Internetseite der Stadt Neu-Ulm unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus:

  • Montag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Dienstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00–13.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Freitag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

 

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung eingereicht werden.
 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  • Schallgutachten Sportlärm (Anlage 1 der Begründung).
    Themen: Immissions-/Schallschutz, Sportanlagenlärm, passive Schallschutzmaßnahmen
     
  • Fachbeitrag Artenschutz (Anlage 2 der Begründung).
    Themen: Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen, Artenvorkommen, biologische Vielfalt, Artenschutzkonflikte
     
  • Baugrundgutachten (Anlage 3 der Begründung).
    Themen: Baugrund, Bodenverhältnisse, Niederschlagswasserbeseitigung
     
  • Begründung des Bebauungsplanes (Teil B)
    Themen: Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Fläche; Wasser; Klima und Luft; Landschaft, Mensch; Sach- und Kulturgüter, Planungsalternativen, Niederschlagswasserbeseitigung, Grünordnung, Boden- und Grundwasserschutz, Artenschutz, Immissionsschutz, Naturschutz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

 

Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Hinweise

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dateien)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de