Sondernewsletter Corona // 17.04.2020
Stadt Neu-Ulm

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir dürfen vorsichtig optimistisch sein, aber: Wir sind „noch nicht über dem Berg“ – das hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder bei der gestrigen Pressekonferenz zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie betont. Die Ausgangsbeschränkung wurde verlängert und bleibt bis einschließlich 3. Mai bestehen.

Unter bestimmten Auflagen wird es in den kommenden Tagen und Wochen erste vorsichtige Lockerungen geben – beispielsweise im Bereich der Geschäfte und der Schulen. Großveranstaltungen hingegen werden bis mindestens Ende August nicht möglich sein.

Uns muss allen bewusst sein, dass wir weiterhin diszipliniert und verantwortungsbewusst handeln müssen. Daher möchte ich erneut an Sie appellieren: Bitte halten Sie sich auch weiterhin an die Ausgangsbeschränkungen. Halten Sie weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein und beachten Sie die Hygieneregeln.

In unserem heutigen Newsletter haben wir die wichtigsten aktuellen Informationen zu den Corona-Maßnahmen für Sie zusammengefasst. Weitere Meldungen sowie Fragen und Antworten finden Sie auch auf unserer Website unter https://nu.neu-ulm.de/de/aktuell/coronavirus.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Gerold Noerenberg


Bayernweite Maßnahmen werden fortgesetzt und angepasst

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben sich am 15. April auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. Leitschnur für die angepassten Regeln ist das Ziel, die Erfolge der letzten Wochen zu sichern.

Die Bayerische Staatsregierung hat ihre Maßnahmen im Einklang mit den in Berlin beschlossenen Leitlinien fortgesetzt und angepasst – es wurden u.a. folgende Eckpunkte beschlossen:

Ausgangsbeschränkung:
Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert.
Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Geschäfte:
Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig bestimmte Auflagen ( u.a. Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, Hygiene- und Parkplatzkonzepte, Mundschutzgebot). Unter diesen Voraussetzungen können einzelne Geschäfte schrittweise öffnen.
- ab 20. April Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien
- ab 27. April Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sowie weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm
- Friseure sollen ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen.

Veranstaltungen:
Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

Schulen / Kinderbetreuung:
Es wird eine schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts angestrebt. Ab dem 27. April erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen. Ab dem 11. Mai können weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden, insbesondere Abschlussklassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht. Die bisherige Notbetreuung an Schulen und Kitas wird beibehalten und ausgeweitet.

Mundschutz:
Bund und Länder empfehlen die Nutzung von Alltagsmasken (einfacher Mund-Nasen-Schutz) insbesondere im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Einkaufen.

Ausführliche Informationen zu den beschlossenen Eckpunkten finden Sie unter:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-april-2020/ 


Folgende Regelungen gelten weiterhin

Soziale Kontakte minimieren und Abstand halten!
Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten.

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind insbesondere
- der Weg zur Arbeit,
- Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittel, Tierbedarf, Apotheke, Bank, Post),
- Arztbesuche (auch Blutspenden ist ausdrücklich erlaubt),
- der Besuch bei Lebenspartnern,
- Handlungen zur Versorung von Tieren,
- Sport und Bewegung an der frischen Luft (alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstandes bzw. ab dem 20. April auch mit maximal einer haushaltsfremden Person).


Stadt Neu-Ulm sagt weitere städtische Veranstaltungen ab

Die Stadt Neu-Ulm hatte aufgrund der Corona-Pandemie bereits alle städtischen Veranstaltungen bis einschließlich 14. Juni abgesagt. Aufgrund der deutschlandweiten Untersagung von Großveranstaltungen bis Ende August werden auch in Neu-Ulm heuer weitere Veranstaltungen nicht stattfinden können. Abgesagt werden daher folgende Feste und Veranstaltungen:

- Markt für Kunsthandwerk und verkaufsoffener Sonntag (2./3. Mai)
- Stadtfest (6. Juni)
- Neu-Ulm spielt (20. Juni)
- Kultur auf der Straße (15./16. August)

Ob geplante kleinere Veranstaltungen zwischen dem 15. Juni und dem 31. August stattfinden können, hängt von den weiteren konkreten bayerischen Vorgaben ab. Sollten weitere Veranstaltungen abgesagt werden müssen, wird die Stadt entsprechend informieren.

Eine Übersicht, welche Termine darüber hinaus nach aktuellem Stand verschoben oder abgesagt werden, finden Sie hier:
Coronavirus: Absage von städtischen Veranstaltungen


Städtische Einrichtungen bleiben bis auf weiteres geschlossen

Das Neu-Ulmer Rathaus samt Nebenstellen (Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, Friedshofsamt) bleibt bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Bürgeranliegen werden weiterhin telefonisch und per Mail bearbeitet.

Auch die öffentlichen Einrichtungen der Stadt bleiben bis auf weiteres geschlossen: Musikschule, Stadtarchiv, Stadtbücherei, Edwin Scharff Museum, Hallenbad, Edwin-Scharff-Haus, städtische Hallenbetriebe, Jugendhäuser, Familienzentrum, Generationentreff. Die Einrichtungen sind in der Regel ebenfalls per Mail oder telefonisch erreichbar.


Digitale Ausstellung des Neu-Ulmer Stadtarchivs

Vor 75 Jahren wurde die Stadt Neu-Ulm bei Luftangriffen der alliierten Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg fast vollständig zerstört. Das Neu-Ulmer Stadtarchiv hat anlässlich des Jahrestages die umfangreiche Ausstellung „ENDE // ANFANG: Neu-Ulm 1945“ konzipiert, die Anfang März in der Stadtbücherei eröffnet wurde.

Leider hat die Corona-Pandemie für ein verfrühtes Ausstellungsende gesorgt. Die Stadtbücherei musste zum 17. März vorerst schließen, ebenso wie alle anderen städtischen Einrichtungen. Um die Ausstellung auch weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat das Stadtarchiv-Team nach einer digitalen Lösung gesucht. Die Ausstellung kann ab sofort unter folgendem Link online besucht werden:

www.nu1945.neu-ulm.de  


Telefonische Energieberatung

In Zusammenarbeit mit der Regionalen Energieagentur Ulm bietet die Stadtverwaltung normalerweise monatlich eine kostenlose und neutrale Energieberatung für Bürger im Neu-Ulmer Rathaus an. Persönliche Beratungsgespräche sind aktuell nicht möglich. Gerne können aber ersatzweise telefonische Beratungstermine vereinbart werden.

Weitere Informationen zur Energieberatung


Weitere Informationen

Auf der städtischen Infoseite zum Coronavirus finden Sie weitere Infos, beispielsweise für Arbeitnehmer, zu Miete und Verbraucherschutz sowie Merkblätter. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert:

https://nu.neu-ulm.de/aktuell/coronavirus/

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