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Vorhabenbezogener Bebauungsplan R 18 "Alter Landgasthof Reutti", Reutti

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 die Aufstellung sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes R 18 "Alter Landgasthof Reutti" mit Stand vom 10.05.2024 gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB, beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung

Die Vorhabenträgerin, Per4mance Real Estate GmbH, Neu-Ulm, beabsichtigt, die Gebäude des ehemaligen Hotels in Reutti umzubauen und durch eine Wohnnutzung sowie ergänzende gewerbliche Nutzungen zu erweitern.

Das Vorhabengrundstück befindet sich am nordwestlichen Rand des Stadtteils Reutti und ist derzeit durch die Gebäude des ehemaligen Hotels bebaut. 

Im Zuge der Überplanung des Grundstücks soll das derzeit bestehende Gebäude des ehemaligen Hotels entkernt und durch zwei flankierende Baukörper ergänzt werden. 

Für den Vorhabenbereich besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Aufgrund der Lage am Ortsrand ist das Grundstück dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Um eine städtebaulich angemessene Entwicklung und Nachverdichtung gewährleisten zu können, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

Der Vorhabenstandort wird entsprechend der geplanten Nutzung als allgemeines Wohngebiet entwickelt. Insgesamt entstehen verteilt auf die drei geplanten Baukörper ca. 39 Wohneinheiten (darunter ca. 32 altersgerechte Wohnungen, 50+) sowie vier Gewerbeeinheiten.

Das Plangebiet weist eine Gesamtgröße von ca. 4.710 m² auf.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 10.05.2024 einschließlich seiner Begründung ist (während der Dauer der Veröffentlichungsfrist) in der Zeit von Montag, 1. Juli 2024 einschließlich Freitag, 2. August 2024 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus:

  • Montag: 08:00 – 13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr

Montags und freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung. 

Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abt. Stadtplanung eingereicht werden.

 

Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Hinweise

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. 

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dateien)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de