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Bebauungsplan G 4/3 „Teiländerung Kinderhaus Gotenstraße“ in Neu-Ulm / Stadtteil Gerlenhofen

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 22.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans G 4/3 „Teiländerung Kinderhaus Gotenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Übersichtsplan vom 04.11.2024 dargestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans G 4/3 „Teiländerung Kinderhaus Gotenstraße“ umfasst eine ca. 2.300 m² große Teilfläche des Flurstücks Nr. 204/37. Er befindet sich im Westen des Neu-Ulmer Stadtteils Gerlenhofen zwischen Gotenstraße im Süden und Alemannenstraße im Norden. Das Plangebiet wird bislang als Parkplatz für die Mehrzweckhalle „Alte Ulrichshalle“ genutzt

Nach Fertigstellung der neuen Mehrzweckhalle samt Parkplatz am Ortsrand und Nutzungsaufgabe der alten Halle wird die Fläche nicht mehr als Parkplatz benötigt. Im Sinne einer ressourcenschonenden Innenentwicklung soll das Areal für eine Neubebauung umgenutzt werden.

Um Kinderbetreuungsplätze bereitstellen zu können, wird im Bebauungsplan eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Anlagen für soziale Zwecke“ festgesetzt. Die Fläche ist ausreichend bemessen zur Realisierung einer Kinderbetreuungseinrichtung inklusive zugehöriger Freiflächen.

Das festgesetzte Baufenster eröffnet flexible Bebauungsmöglichkeiten für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuungseinrichtung. Bei einer zweigeschossigen Bauweise kann eine 2+2-Einrichtung (zwei Gruppen Kindergarten und zwei Gruppen Kinderkrippe) errichtet werden, bei einer dreigeschossigen Bauweise ist eine 3+3-Einrichtung möglich.

Die Festsetzungen zur Bauweise und zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Zahl der Vollgeschosse) ermöglichen eine angemessene bauliche Nutzung im Sinne einer flächensparenden Innenentwicklung. Gleichzeitig können auf den nicht überbauten Flächen Pflanz- und Versickerungsflächen entstehen. Pflanzgebote zu Baumpflanzungen sichern die Durchgrünung des Plangebietes.

An der nordöstlichen Grenze des Geltungsbereiches soll ein öffentlicher Geh- und Radweg zwischen Alemannen- und Gotenstraße entstehen. 

Ein ca. 0,5 m breiter Streifen an der südwestlichen Grenze des Geltungsbereichs soll zur Sicherstellung einer dauerhaft funktionsfähigen Erschließung der Zufahrt des benachbarten Wohngrundstücks zugeschlagen werden und wird daher als „reines Wohngebiet“ festgesetzt.

Für das Plangebiet besteht bislang der Bebauungsplan Nr. IV Gerlenhofen Stadt Neu-Ulm „zwischen: Hausener Straße, geplanter Straße „A“, Postweg, Hauptstraße, Frankenstraße, Lüssweg und kurzer Weg - Änderung und Erweiterung“, in Kraft seit 18. Februar 1977 (Kurzbezeichnung: „G 4“). Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1977 setzt im Plangebiet eine Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung „Parkplatz“ fest. Die Festsetzungen des älteren Bebauungsplans G 4 treten durch die Überlagerung im Geltungsbereich des neueren Bebauungsplans G 4/3 „Teiländerung Kinderhaus Gotenstraße“ außer Kraft. 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 04.11.2024 einschließlich seiner Begründung ist während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Zeit von Montag, 18. November 2024 bis einschließlich Mittwoch, 18. Dezember 2024 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus:

  • Montag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Dienstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00–13.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.00–13.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Freitag: 08.00–13.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung eingereicht werden.

 

Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Hinweise

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dateien)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de