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Beteiligung der Öffentlichkeit

Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über aktuelle Planungen informieren, Anregungen abgeben und auf diese Weise Einfluss auf die Planungen nehmen.

Auf dieser Seite finen Sie Informationen zu aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen, beispielsweise zu Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen. 

Aktuelle Beteiligung der Öffentlichkeit

Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 133.1 "Bad Wolf" in Neu-Ulm / Mitte

Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit 
Online-Veröffentlichung und Auslegung im Rathaus: 25.11.2024 – 30.12.2024

Zur Online-Veröffentlichung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 133.1 

Bebauungsplan G 4/3 „Teiländerung Kinderhaus Gotenstraße“ in Neu-Ulm / Gerlenhofen

Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit 
Online-Veröffentlichung und Auslegung im Rathaus: 18.11.2024 – 18.12.2024

Zur Online-Veröffentlichung: Bebauungsplan G 4/3 

Auslegungsort

Auslegungsort ist, wenn nicht anders angegeben, im Neu-Ulmer Rathaus (Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm).

Öffnungszeiten Rathaus

Montag:
 
08.00 – 13.00 Uhr (nur nach
vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag:
 
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag:  
 
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Freitag:
 
08.00 – 13.00 Uhr (nur nach
vorheriger Terminvereinbarung)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

Stadtverwaltung Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de
Tel. (0731) 7050-3101

Rechtlicher Hinweis

Dieses Internetangebot dient im Sinne des Bürgerservices als Erstanlaufstelle, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger über die im Verfahren befindlichen Flächennutzungs- und Bebauungspläne informieren können. Bitte beachten Sie, dass sich die hier eingestellten Planunterlagen im Laufe des Verfahrens ändern können. Ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung der Planungsstände besteht nicht. Erst mit erfolgtem Satzungsbeschluss und Bekanntmachung im Amtsblatt wird der Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan rechtsverbindlich.