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Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet voraussichtlich die Wahl der Abgeordneten zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und somit das wichtigste politische Entscheidungsorgan. Er besteht aus mindestens 630 Abgeordneten. Über die Verteilung der Sitze entscheiden die Wählerinnen und Wähler am Wahltag. 

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Alle wichtigen Informationen für wahlberechtigte Personen in der Stadt Neu-Ulm sind auf dieser Seite zusammengefasst.

Wahlbenachrichtigung

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. 

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber 3 Wochen vor dem Wahltermin (2. Februar 2025) noch kein Schreiben bekommen haben, informieren Sie bitte das Bürgerbüro (entweder per E-Mail an buergerbuero@neu-ulm.de oder telefonisch unter der Nummer 0731/7050-7340).

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bundestagswahl

Wahlberechtigt sind:

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die 
    • mindestens 18 Jahre alt sind (Geburtstag am 23.02.2007 oder früher),
    • seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in Deutschland haben, oder sich sonst in Deutschland gewöhnlich aufhalten (Zuzug am 23.11.2024 oder früher) und
    • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (zum Beispiel durch einen Richterspruch).
       
  • im Ausland lebende Deutsche, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, sofern sie 
    • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder
    • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

 

Wichtiger Hinweis für im Ausland lebende Deutsche

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Formulare für den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin:

Bundestagswahl 2025 - Informationen für Deutsche im Ausland (bundeswahlleiterin.de)

Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Antragsformulare gibt. Wählen Sie bitte unbedingt das für Sie richtige Formular aus! Der Antrag muss spätestens 21 Tage vor der Bundestagswahl im Bürgerbüro eingegangen sein. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Die Nummer und Adresse Ihres Wahlraumes sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.

Die Anschrift Ihres Wahlraumes können Sie sich auch über den Link zur Online-Beantragung eines Wahlscheines anzeigen lassen. Sobald die Online-Beantragung möglich ist, wird der Link hier angezeigt.

Alle Abstimmungslokale sind barrierefrei zugänglich, sprich für Menschen mit z.B. einer Gehbehinderung geeignet.

Wenn Sie am Wahltag Ihren Abstimmungsraum nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Informationen zur Briefwahl finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zur Abstimmung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, ist es in jedem Fall erforderlich, Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mitzubringen!

Für die Bundestagswahl erhält jede Wählerin und jeder Wähler einen Stimmzettel.

Jede wahlberechtigte Person hat für die Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.

Mit der Erststimme wählen die Bürgerinnen und Bürger direkt eine Person aus dem eigenen Wahlkreis. Hierfür wird das Kreuz auf der linken Seite des Stimmzettels gemacht.

Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Bürgerinnen und Bürger für eine Partei. Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Zweitstimme auf der rechten Seite. Wie viele der Parteivertreter auf der jeweiligen Landesliste ein Mandat erhalten, hängt davon ab, wie viele Stimmen die jeweilige Partei im Verhältnis zu den anderen Parteien erhält.

 

Geheime Wahl

Bei der Stimmabgabe im Wahllokal wird der Stimmzettel von den Wählenden in einer Wahlkabine im Wahlraum unbeobachtet gekennzeichnet und auf eine Weise gefaltet, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Stimmzettel wird anschließend in die bereitstehende Wahlurne gesteckt.

Die freie und geheime Wahl ist gesetzlich zugesichertes Recht aller Wahlberechtigten. Um Beeinflussungen auszuschließen, darf keine Begleitperson mit in die Wahlkabine. Ausnahmen gelten nur für Wählende, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind. Diese können sich hierzu der (technischen) Hilfe einer anderen Person bedienen.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Das Führen von Videotelefonaten sowie die Aufnahme eines Selbstporträts („Selfie“) sind in der Wahlkabine ebenfalls nicht gestattet.

Informationen zur Briefwahl

Neben der Stimmabgabe in einem Wahllokal haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben. Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein. 

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Wahlschein beantragen können:
 

Online-Antrag

Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie direkt über den QR-Code auf Ihrem Benachrichtigungsbrief oder über einen Link beantragen. Sobald die Online-Beantragung freigeschaltet ist, wird der Link hier veröffentlicht.

Der Online-Antrag mit Briefzustellung ist möglich bis voraussichtlich Dienstag, 18. Februar 2025 um 23 Uhr; bei Selbstabholung im Wahlamt bis Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr.

Um eine Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, benötigen Sie für den Online-Antrag Ihren Wahlbezirk sowie die Nummer im Wählerverzeichnis. Diese Daten finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

 

Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich ein Vordruck für die Briefwahl. Diesen können Sie ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlamt zurücksenden.

 

Brief oder E-Mail

Sie können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich per Brief oder E-Mail (an buergerbuero@neu-ulm.de) mit Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) beantragen.

 

Persönlich

Sie können die Briefwahl mündlich (nicht telefonisch) zu den regulären Öffnungszeiten im Bürgerbüro Neu-Ulm beantragen.

 

Vollmacht

Wenn eine andere Person die Briefwahlunterlagen für Sie beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens 3 Wochen vor der Wahl verschickt werden können. Früher stehen die Stimmzettel nicht zur Verfügung.

Die Briefwahl können Sie bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragen. 

Sofern Sie auf dem Postweg die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, gibt es die Möglichkeit einen sogenannten Postwegverlust zu erklären. Dies muss schriftlich per E-Mail, einem formlosen Schreiben oder persönlich im Bürgerbüro erklärt werden. Sie erhalten dann neue Briefwahlunterlagen. Die bislang ausgestellten Briefwahlunterlagen werden für ungültig erklärt. Bitte beantragen Sie in diesem Fall nicht nochmals Briefwahlunterlagen mittels des Online-Antrags. In solchen besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch noch bis Samstag 22. Februar 2025 bis 12.00 Uhr erneut beantragt werden.

Wenn Sie sich zur Wahlzeit im Ausland befinden, schicken wir Ihnen gerne die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort. Geben Sie die abweichende Versandadresse bitte zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in Neu-Ulm an.

Bitte beachten Sie: Die Versandzeiten ins und aus dem Ausland sind oft deutlich länger als der Postversand innerhalb Deutschlands. Bitte bedenken Sie dies bei der Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen! Das Risiko für den Versand ins Ausland tragen Sie als Wähler selbst.

Nach der Beantragung der Briefwahl erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • den Wahlschein,
  • den Stimmzettel,
  • einen Stimmzettelumschlag,
  • einen roten Wahlbriefumschlag (mit Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist) für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag, 
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Wahlamt (Bürgerbüro Neu-Ulm, Petrusplatz 15, 89231 Neu-Ulm) eingeht.

Mit dem Wahlschein können Sie die Briefwahl auch an Ort und Stelle im Bürgerbüro Neu-Ulm durchführen. Ebenso können Sie mit diesem Wahlschein am Wahltag (Sonntag, 23.02.2025) in jedem beliebigen Wahllokal des Landkreis Neu-Ulm Ihre Stimme abgeben. Hierfür ist im Wahllokal das Original des Wahlscheins vorzulegen.

Weitere Informationen zur Wahl 

Die wichtigsten Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin:

Bundestagswahl 2025 (bundeswahlleiterin.de) 

Informationen in leichter Sprache

Auf der Internetseite der Bundes-Wahl-Leiterin bekommen Sie Informationen zur Bundestags-Wahl in leichter Sprache.

Dort erfahren Sie zum Beispiel:
Wer darf bei der Bundestags-Wahl wählen?
Was sind die Regeln für die Bundestags-Wahl?

Die Informationen finden Sie auf folgender Seite:

Informationen zur Bundestags-Wahl in leichter Sprache