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Amtshilfeüberprüfung von Urkunden
In manchen Ländern ist aufgrund der inneren Behördenorganisation zur Echtheitsprüfung von Urkunden weder möglich eine Apostille noch eine Legalisation anzubringen, Auf Antrag einer deutschen Behörde kann jedoch eine Überprüfung durch die Deutsche Botschaft (Amtshilfe) im Ausstellungsland erfolgen. Die Deutschen Botschaften haben hierzu Merkblätter auf der Internetseite des Auswärtigen Amts veröffentlicht.