Haupt Inhalt
Gaststätten
Für den Betrieb von Gaststätten ist eine Konzession erforderlich.
Voraussetzungen
- Polizeiliches Führungszeugnis des Antragstellers
- Polizeiliches Führungszeugnis des Ehegatten
- Gewerbezentralregisterauszug von Antragsteller u. Ehegatten
- Kopie des Pachtvertrages
- IHK Unterrichtungsnachweis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- bei Betriebsform GbR, GmbH einen Gesellschaftsvertrag
- Gewerbeanmeldung
Kosten
Der Gebührenrahmen für Konzessionen beträgt bis zu 5.000 €.
Onlineformulare
Kontakt
Thomas Nägele
Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung
Tel. (0731) 7050-7100
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: t.naegele@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Sicherheit und Ordnung
Ludwigstraße 17, 2. OG
89231 Neu-Ulm