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Ortssprecher

Bürgerinnen und Bürger in Stadtteilen, die 1952 noch selbstständige Gemeinden waren und im Stadtrat nicht vertreten sind, können im Rahmen einer Ortsversammlung aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher wählen.

Ortssprecher haben die Aufgabe, die Interessen ihres Stadtteils in den Gremien des Stadtrates zu vertreten. Sie können an allen Sitzungen des Stadtrates mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen, soweit die Belange des Stadtteiles berührt sind.