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Wohngeld
Zuständig für Wohngeld ist das Landratsamt Neu-Ulm.
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7040-0
Um weite Wege zu vermeiden, können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld auch im Bürgerbüro Neu-Ulm abgeben.
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Die Stadt Neu-Ulm versteht sich als serviceorientierte Dienstleisterin für ihre Bürgerinnen und Bürger.
Zuständig für Wohngeld ist das Landratsamt Neu-Ulm.
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7040-0
Um weite Wege zu vermeiden, können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld auch im Bürgerbüro Neu-Ulm abgeben.