Haupt Inhalt
eID-Karte
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die eID-Karte. Für die Beantragung und Aushändigung der eID-Karte ist in Neu-Ulm das Bürgerbüro am Petrusplatz zuständig:
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de
Web: www.buergerbuero.neu-ulm.de
Online-Terminvereinbarung
Zur Beantragung nutzen Sie bitte vorab die Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro (tempus-termine.com). Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro.
Die neue eID-Karte
Mit der eID-Karte können seit dem 01.01.2021 auch Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mittels der eID-Funktion Online-Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier zur Identifikation oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte auch Daten wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
Wer ist antragsberechtigt?
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die in Neu-Ulm angemeldet sind, können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Nicht erhalten können die eID-Karte somit deutsche Staatsangehörige und solche Staatsangehörige, die keine Unionsbürger sind oder nicht über die Staatsangehörigkeit eines Staates verfügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, Liechtenstein) angehört. Britische und türkische Staatsangehörige wie auch Staatsangehörige der Schweiz können also keine eID-Karte beantragen.
Gültigkeitsdauer
Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig.
Erforderliche Unterlagen
Die antragstellende Person hat die erforderlichen Nachweise zu erbringen und sich unter Vorlage eines anerkannten und gültigen vom Heimatstaat ausgestellten Passes oder einer Identitätskarte (Personalausweis) im Bürgerbüro persönlich zu identifizieren. Angaben zum Doktorgrad und zu den Ordens- und Künstlernamen sind freigestellt.
Gebühren
Die Gebühr für die eID-Karte beträgt unabhängig vom Alter der antragstellenden Person 37,00 €.
eID-Karte-Statusabfrage und Abholung
Nach Beantragung der eID-Karte können Sie sich über die Pass-Statusabfrage jederzeit nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.
Der eID-Karte wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei ca. zwei bis drei Wochen. Sie können die eID-Karte erst abholen, nachdem Sie den PIN-Brief erhalten haben. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren Pass oder Ausweis mit.
Weitere Informationen zur eID-Karte erhalten Sie hier: Die eID-Karte (Bundesinnenministerium)
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de