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Mobilfunksendeanlagen
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen hat der Gesetzgeber Grenzwerte für sogenannte Hochfrequenzanlagen festgelegt.
Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird im Standortverfahren rechnerisch nachgewiesen. Zur Überprüfung und Qualitätssicherung führt die Bundesnetzagentur regelmäßig Messungen von elektromagnetischen Feldern (EMF) durch.
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