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Namensänderungen

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Namensänderungen und zivilrechtlichen Namenserklärungen sowie zu den jeweiligen Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Gebühren.

Behördliche Namensänderungen

Wenn eine Geburt durch das Neu-Ulmer Standesamt beurkundet wurde, ist auch die Namensführung fixiert. Das heißt gemäß deutschem Recht ist die Namensführung nicht mehr frei wählbar oder veränderbar. In gesetzlich bestimmten Fällen kann der Name verändert werden, zum Beispiel wegen einer Eheschließung oder Einbürgerung.

In allen andern Fällen sind Namensänderungen dann nur noch auf der Grundlage des Namensänderungsgesetzes möglich. Hierfür müssen gravierende Gründe vorliegen, beispielsweise lächerliche Namen oder Namen, die zu Hänseleien führen. Wenn keine wichtigen Gründe vorliegen, wird der Name auch nicht verändert. Um Problemen vorzubeugen, sollte daher bei der Namensgebung sorgfältig überlegt werden.

Für die behördliche Namensänderung werden Gebühren zwischen 250 und 600 EUR erhoben.

Zuständige Behörde: Zuständig für die behördliche Namensänderung von Neu-Ulmer Bürgerinnen und Bürger ist das Landratsamt Neu-Ulm. Weitere Auskünfte zu den Voraussetzungen und Kosten einer behördlichen Namensänderung erhalten Sie auf der Website des Landratsamtes: Namensänderung (landkreis-nu.de) 

Zivilrechtliche Namenserklärungen

In gesetzlich bestimmten Einzelfällen kann die Namensführung veränderten Verhältnissen angepasst werden.

Dies trifft zu bei:  

  • Eheschließung
  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Begründung gemeinsamer Sorge
  • Anerkennung als Spätaussiedler oder
  • Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit

Namenserklärungen nach deutschem Recht sind in der Regel unwiderruflich und können nicht rückgängig gemacht werden. Bitte überlegen Sie sich daher vorher gründlich, welche Möglichkeiten auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen sinnvoll und tragbar sind.

Im Einzelnen sind folgende Erklärungen gesetzlich möglich:

  • Namensführung in der Ehe / Lebenspartnerschaft
  • Namenserklärungen für Kinder
  • Namenserklärungen bei Änderungen in der Staatsangehörigkeit

 

Namensführung in der Ehe oder einer Lebenspartnerschaft

  • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nach Eheschließung – auch nachträglich oder bei Eheschließung im Ausland
  • Einmalige Hinzufügung eines Begleitnamens zum Ehenamen bzw. einmalige Ablegung eines solchen Begleitnamens
  • Ablegung eines Ehenamens und Wiederannahme des eigenen Geburts- oder Familiennamens nach Auflösung einer Ehe

 

Namenserklärungen für Kinder

  • Erteilung des Namens des Vaters bei nichtehelich geborenen Kindern und Anerkennung der Vaterschaft
  • Bestimmung des Geburtsnamens von Kindern, nach erstmaliger Begründung gemeinsamer Sorge
  • Änderung des Familiennamens von angeheirateten Kindern / Stiefkindern in den neuen Ehenamen bei Eingehung einer neuen Ehe (Einbenennung durch Ehegatten)

 

Namenserklärungen bei Änderungen in der Staatsangehörigkeit

 

Wirksamkeit

Namenserklärungen können grundsätzlich bei jedem Standesamt abgegeben werden. Wirksam werden sie je nach Art der Erklärung erst, wenn sie beim zuständigen Standesamt eingegangen sind, das das entsprechende Ehe- oder Geburtenregister führt. Wenn das Register im Ausland geführt wird, ist entweder das Standesamt am aktuellen Wohnort ODER das Standesamt Berlin zuständig.

 

Unterlagen 

Für Namenserklärungen sind je nach Fall verschiedene Dokumente und Urkunden erforderlich. Auskünfte darüber, was Sie im Detail benötigen erhalten Sie beim Neu-Ulmer Standesamt.

 

Gebühren

Für Namenserklärungen werden Gebühren erhoben, die zwischen 30 und 60 Euro liegen. Für Urkunden und Bescheinigungen können weitere Auslagen entstehen. Erklärungen nach § 94 BVFG (Spätaussiedler- und Vertriebenennamenserklärungen) sind gebührenfrei.

 

Kontakt Standesamt Neu-Ulm

Standesamt Neu-Ulm
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7400
Fax (0731) 7050-7499

E-Mail: standesamt@neu-ulm.de

Die Öffnungszeiten sowie weitere Informationen zum Standesamt Neu-Ulm finden Sie auf www.neu-ulm.de/standesamt.