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Ferienbetreuung für Kinder mit Rechtsanspruch
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Ferien
Seit dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der 1. Grundschulklasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (Ganztagsförderungsgesetz). Dieser Anspruch umfasst auch die Schulferien. Ausgenommen sind dabei bis zu 20 Schließtage pro Kalenderjahr.
Mit jedem Schuljahr kommt ein weiterer Jahrgang dazu, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf einen Ferienplatz hat.
Ferienangebote: Termine, Orte und Betreuungszeiten
Im Schuljahr 2026/2027 wird das Ferienangebot für die Erstklässler wochenweise zu folgenden Ferienzeiten angeboten:
- Faschingsferien (08.02.–12.02.2027)
- Osterferien: Woche 1 (22.03.–25.03.2027), Woche 2 (30.03.–02.04.2027),
- Pfingstferien: Woche 1 (18.05.–21.05.2027), Woche 2 (24.05.–28.05.2027)
- Sommerferien: Woche 1 (02.08.–06.08.2027), Woche 2 (09.08.–13.08.2027), Woche 3 (16.08.–20.08.2027), Woche 4 (23.08.–27.08.2027)
Ausgenommen sind die Herbstferien 2026, die Weihnachtsferien 2026/2027 und die Wochen vom 31.08. bis 14.09.2027 in den Sommerferien.
Die Ferienangebote finden an den folgenden Schulen statt:
- Grundschule Stadtmitte
- Mark-Twain-Grundschule
- Grundschule Gerlenhofen
- Grundschule Burlafingen
Die Angebote orientieren sich an pädagogischen und freizeitpädagogischen Schwerpunkten, wie zum Beispiel Bewegung, Kreativität, gemeinsamen Spiel- und Freizeitaktivitäten.
Die Betreuung erfolgt wochentags von 8.00 bis 16.00 Uhr durch unsere Kooperationspartner. Eine Betreuung außerhalb dieses festgelegten Angebots ist nicht vorgesehen. Ein Anspruch auf ein anderes oder zusätzliches Ferienangebot besteht nicht.
Anmeldung und Kosten
Für das Schuljahr 2026/2027 findet die verbindliche Anmeldung zu den Ferienangeboten vom 26. Oktober bis zum 15. November 2026 über unser Online-Anmeldeportal statt:
www.unser-ferienprogramm.de/ferienbetreuung-neu-ulm
Bei fristgerechter Anmeldung kann ein Betreuungsplatz garantiert werden. Spätere Anmeldungen können nur bei freien Kapazitäten berücksichtigt werden. Nach Ablauf der Anmeldefrist können freie Plätze auch für Kinder ohne Rechtsanspruch freigegeben werden.
Für die Ferienbetreuung fallen für die Eltern Kosten in Höhe von 15,00 Euro pro Tag an. Ein Mittagessen ist nicht enthalten und wird nicht angeboten.
Eine kostenlose Stornierung ist bis zum 31.12.2026 möglich. Bei einer Stornierung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der jeweiligen Betreuungskosten berechnet. Nach diesem Zeitpunkt werden bei einer Stornierung 100% der jeweiligen Betreuungskosten berechnet. Bei Fragen zu einer finanziellen Unterstützung (Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe) bitte an das zuständige Landratsamt Neu-Ulm wenden.
Weitere Veranstaltungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und das Ferienprogramm für Kinder ohne Rechtsanspruch finden Sie unter: https://www.unser-ferienprogramm.de/neu_ulm/index.php
Ansprechpartner
Für alle offenen Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an: ferienbetreuung-ganztag@neu-ulm.de
Bei Fragen zu Anmeldung und Bezahlung der Ferienbetreuung wenden Sie sich bitte an Frau Kober:
Tel. 0731 7050-2757
E-Mail: c.kober@neu-ulm.de
Bei Fragen zum Thema Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung wenden Sie sich bitte an Frau Bornemann:
Tel. 0731 7050-2111
E-Mail: p.bornemann@neu-ulm.de
