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14. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbliche Bauflächen Schwaighofen Süd“ in Neu-Ulm

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.02.2025 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Neu-Ulm 2025 beschlossen. Die Planung wird bezeichnet als 14. Änderung des Flächennutzungsplans Neu-Ulm 2025, „Gewerbliche Baufläche Schwaighofen Süd“.

Der Geltungsbereich der FNP Änderung ist im abgebildeten, von der Stadtplanung gefertigten Übersichtsplan vom 16.01.2025 dargestellt. 

Der Änderungsbereich ist südlich der Otto-Renner-Straße und nördlich der Hofstelle Reuttier Straße 224 gelegen. Die Reuttier Straße (St 2029) durchquert den Änderungsbereich.

Die Flächen innerhalb des Änderungsbereiches unterliegen derzeit überwiegend der ackerbaulichen Nutzung. Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von rund 3,7 ha.

 

Planungsziele

Ziel der FNP Änderung ist es, die bereits im FNP 2025 der Stadt Neu-Ulm ausgewiesene gewerbliche Baufläche G 3 Schwaighofen Süd kleinräumig zu arrondieren. Da nur ein Teil der im FNP 2025 ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen tatsächlich für die angestrebte Nutzung zur Verfügung stehen, kann die tatsächliche Nachfrage nach Gewerbegrundstücken nicht gedeckt werden. 

Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines ersten Abschnittes der gewerblichen Baufläche G 3 ist eine kleinräumige Arrondierung sinnvoll.

  • Es können zusätzliche Gewerbeflächen angeboten werden. Die Fläche der Nutzungsänderung von Fläche für die Landwirtschaft in gewerbliche Baufläche beträgt 2,2 ha.
  • Die notwendige Erschließungsinfrastruktur ist wegen der Vorbehaltsfläche Querspange zwingend von der Reuttier Straße aus zu schaffen. Die Arrondierung dient auch der effizienten Nutzung der Erschließungsinfrastruktur.
  • Die Ortsdurchfahrtsgrenze – Verknüpfungsbereich soll nach Süden verschoben werden. 
  • Auf die Belange des Immissionsschutzes wird hingewiesen. Bei der Entwicklung eines Bebauungsplans sind diese Belange zu prüfen, zu bewerten und durch sachgerechte Maßnahmen zu berücksichtigen. 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist der Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 in der Zeit von Freitag, den 28. Februar 2025 bis einschließlich Montag, den 31. März 2025 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus Neu-Ulm, Augsburger Str. 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock, Zimmer 329 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten Rathaus:

  • Montag: 8:00–13:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Dienstag: 8:00–13:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
  • Mittwoch: 8:00–13:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 8:00–13:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)


Stellungnahmen zum Änderungs-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung eingereicht werden.

 

Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

 

Hinweise

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben. 

 

Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF-Dateien)

Kontakt

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm