Haupt Inhalt
Bebauungsplan M 91.7 „Lessing-Gymnasium mit Sportpark“ in Neu-Ulm / Stadtmitte
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 15.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans M 91.7 „Lessing-Gymnasium mit Sportpark“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 05.06.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im folgenden Übersichtsplan vom 05.06.2025 dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt den Neubau des Lessing-Gymnasiums mit angrenzender Dreifach-Sporthalle innerhalb des Konversionsgeländes Wiley-Nord (Flurstück Nr. 327).
Der Neubau wird erforderlich, da das bestehende Gymnasium nicht wirtschaftlich sanierungsfähig ist und ein neues Lehrkonzept (offene Lernlandschaften) umgesetzt werden soll.
Mit dem Neubauprojekt werden ehemalige Kasernenflächen revitalisiert und vorhandene Ressourcen und Infrastrukturen genutzt.
Der Bau der Schule in integrierter Lage bietet kurze Wege zu Wohnlagen und eine hervorragender Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr und den Radverkehr.
Durch den neuen Standort für das Gymnasium wird die Mehrfachnutzung der Sportanlagen möglich. Daher ist zeitgleich die Neuordnung der Freisportfläche auf dem Gelände der Fachoberschule/Berufsoberschule (FOS/BOS, Flst. Nr. 316) vorgesehen, sodass die Fläche von den nahegelegenen Schulen gemeinsam genutzt werden kann.
Im Zuge der Neuordnung wird die sanierungsbedürftige Zweifach-Sporthalle abgebrochen und durch den Neubau einer gemeinsam genutzten Dreifach-Sporthalle ersetzt.
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteils Stadtmitte und ist im südlichen Teilbereich Bestandteil der Konversionsfläche Wiley-Nord. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück Nr. 327 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 316 und 327/55 (Heinz-Rühmann-Straße) der Gemarkung Neu-Ulm. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 47.177 m² auf.
Für den Geltungsbereich besteht aktuell kein Bebauungsplan. Um den Schulkomplex einschließlich der beiden Dreifachturnhallen und der Außenspielfelder planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Bebauungsplan erfüllt die erforderlichen Kriterien gemäß §13a Abs. 1 BauGB und kann daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung sowie ohne frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 05.06.2025 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit von Montag, den 28. Juli 2025 bis einschließlich Montag, 8. September 2025 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Öffnungszeiten Rathaus:
- Montag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr
- Dienstag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Mittwoch: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Donnerstag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
- Freitag: 8:00–12:30 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung eingereicht werden.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Montag, 28. Juli 2025 um 18.00 Uhr
im Johannessaal, Johannesplatz 4, 89231 Neu-Ulm
Darüber hinaus findet eine öffentliche Informationsveranstaltung am Montag, 28. Juli 2025 um 18 Uhr im Johannessaal (Johannesplatz 4 in Neu-Ulm) statt.
Hierbei können Sie sich ebenfalls über die Planungsabsichten informieren und Anregungen zu den vorgestellten Plänen äußern.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweise
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- 01 Planzeichnung Bebauungsplan Entwurf M 91.7 „Lessing-Gymnasium mit Sportpark“ (PDF, 1.9 MB)
- 02 Textteil und Begründung zum Bebauungsplan M 91.7 (PDF, 0.4 MB)
- 03 Gutachterliche Stellungnahme Altlasten (PDF, 1.8 MB)
- 04 Gutachterliche Stellungnahme Kampfmittel (PDF, 6.1 MB)
- 05 Baugrundgutachten Lessing-Gymnasium (PDF, 9 MB)
- 06 Baugrundgutachten Sportpark (PDF, 6.2 MB)
- 07 Artenschutzgutachten (PDF, 2.1 MB)
- 08 Verkehrsgutachten (PDF, 2.9 MB)
- 09 Immissionsschutzgutachten (PDF, 1.5 MB)
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren (PDF, 0.1 MB)
Kontakt
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm