Haupt Inhalt

Tempolimit auf der B28 soll noch im Mai umgesetzt werden

Luftbild von der B28

Auf der B28 zwischen dem Dreieck Neu-Ulm und dem Parkplatz Hurrenhölzle gilt künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h.

25. Mai 2023  –  In den vergangenen Jahren kam es zu schweren und teils tödlichen Unfällen auf der Bundesstraße 28 zwischen der Stadtgrenze Ulm und dem Autobahndreieck Hittistetten. Betroffen ist auch der Verflechtungsbereich der B28 mit der B30 im Stadtgebiet Neu-Ulm. Kürzlich hat die Staatliche Unfallkommission getagt und sich mit der Strecke beschäftigt. 

Streckenabschnitt soll auf 100 km/h begrenzt werden

Der Streckenabschnitt der B28 ist aufgrund seines Ausbauzustandes bisher mit Blick auf das Tempo einer Autobahn gleichgestellt. Das ändert sich nun. Kürzlich hat die Staatliche Unfallkommission mit Vertretern der Stadt Neu-Ulm als zuständige Verkehrsbehörde, der Verkehrspolizei, dem Staatlichen Bauamt Krumbach und dem Landratsamt Neu-Ulm getagt und sich mit der Strecke beschäftigt. Anlass war ein tödlicher Verkehrsunfall im April dieses Jahres.

Das Votum der Kommission fiel für den Übergangsbereich von der B28 auf die B30 einstimmig aus: Der Streckenabschnitt soll umgehend auf 100 Kilometer pro Stunde begrenzt werden. Als Gründe für die Begrenzung führt die Kommission die Anfälligkeit der Strecke für Wasseransammlungen, den Verflechtungsverkehr der B28 / B30 und die Häufung von Geschwindigkeitsunfällen an.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h beginnt künftig von Neu-Ulm kommend im Verflechtungsbereich der B28 mit der B30 und reicht in Richtung Senden bis zum Parkplatz Hurrenhölzle, der sich nach der Einflechtung des Verkehrs von der B30 auf die B28 rechter Hand befindet.

Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung bis nach Senden/Hittistetten wurde ebenfalls von der Kommission diskutiert. Für eine weitergehende Beschränkung der Geschwindigkeit auf gerader Strecke in Richtung Senden fehlt jedoch weiterhin die rechtliche Grundlage aufgrund der Straßenverkehrsordnung.

Neue Beschilderung soll noch im Mai erfolgen

Die Stadt Neu-Ulm hat als zuständige Verkehrsbehörde die Geschwindigkeitsbeschränkung bereits an das Staatliche Bauamt Krumbach angeordnet. Eine entsprechende Beschilderung soll noch im Mai erfolgen. Nach einer gut vierwöchigen Eingewöhnungsphase wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung intensiv durch die Verkehrspolizei Günzburg überwacht werden.