Haupt Inhalt

Altlastenberatung

Altlasten sind laut Bundesbodenschutzgesetz (§ 2 Abs. 5):

  1. Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
  2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Auskünfte aus dem Altlastenkataster erhalten Sie beim Landratsamt Neu-Ulm:

Landratsamt Neu-Ulm
Philipp Schneider
Tel. (0731) 7040-35103
E-Mail: philipp.schneider@landkreis-nu.de 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt:
Altlastenkataster (lfu.bayern.de)