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Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre kann erst erteilt werden, wenn eine stichhaltige Gefahr für Leib und Leben (mit entsprechenden Nachweisen zu belegen) besteht.
Online-Antrag
Die Beantragung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei und kann online bei der Stadt Neu-Ulm gestellt werden.
Online-Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de
Website: www.buergerbuero.neu-ulm.de