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Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre kann erst erteilt werden, wenn eine stichhaltige Gefahr für Leib und Leben (mit entsprechenden Nachweisen zu belegen) besteht.
 

Online-Antrag

Die Beantragung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei und kann online bei der Stadt Neu-Ulm gestellt werden.

Online-Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre 
 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise
     

Kontakt

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de

Website: www.buergerbuero.neu-ulm.de