Haupt Inhalt
Außenwerbung – Werbeanlagen in Neu-Ulm
Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 Quadratmeter sind nach Artikel 57 Absatz 1 Nr. 13 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei.
Ist die Ansichtsfläche größer als 1 Quadratmeter, sind die Werbeanlagen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig.
Liegt das Grundstück in einem durch den Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbarem Sondergebiet und ist die Werbeanlage an der Stätte der Leistung und nicht höher als 10 Meter, gilt dies nicht. Es muss dann geprüft werden, ob die Werbeanlage den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entspricht. Ansonsten ist eine sogenannte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Art, Größe und Situierung der Werbeanlage
- Lageplan des Grundstückes
- gegebenenfalls Gebäudeansichten
Bauanträge oder auch Anträge auf isolierte Befreiung sind mindestens zweifach bei der Abteilung Bauordnung/Bauaufsicht einzureichen.
Ansprechpartner (nach Stadtteilen)
Stadtmitte, Wiley und Reutti:
Pinar Uzun
Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3114
E-Mail: p.uzun@neu-ulm.de
3. Stock, Zimmer 324
Pfuhl, Burlafingen, Finningen und Steinheim:
Manuela Baier-Juric
Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3115
E-Mail: m.baier-juric@neu-ulm.de
3. Stock, Zimmer 330/331
Bürozeiten: Dienstag bis Freitag, jeweils vormittags
Weststadt, Offenhausen, Schwaighofen, Ludwigsfeld, Gerlenhofen, Holzschwang, Hausen und Jedelhausen:
Josef Anzenhofer
Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3105
E-Mail: j.anzenhofer@neu-ulm.de
3. Stock, Zimmer 330
Bürozeiten: Montag, Donnerstag und Freitag
Anschrift
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Öffnungszeiten
Montag: | 08.00 – 13.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag: | 08.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 – 13.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 – 13.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.