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Außenwerbung – Werbeanlagen in Neu-Ulm
Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 Quadratmeter sind nach Artikel 57 Absatz 1 Nr. 13 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei.
Ist die Ansichtsfläche größer als 1 Quadratmeter, sind die Werbeanlagen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Liegt das Grundstück in einem durch den Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbarem Sondergebiet und ist die Werbeanlage an der Stätte der Leistung und nicht höher als 10 Meter, gilt dies nicht. Es muss dann geprüft werden, ob die Werbeanlage den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entspricht. Ansonsten ist eine sogenannte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Art, Größe und Situierung der Werbeanlage
- Lageplan des Grundstückes
- gegebenenfalls Gebäudeansichten
Bauanträge oder auch Anträge auf isolierte Befreiung sind mindestens zweifach bei der Abteilung Bauordnung/Bauaufsicht einzureichen.
Ansprechpartner
Ansprechpartnerin für die Stadtteile Stadtmitte, Wiley und Reutti:
Pinar Uzun
Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3114
E-Mail: p.uzun@neu-ulm.de
3. Stock, Zimmer 324
Ansprechpartnerin für die Stadtteile Pfuhl, Burlafingen, Finningen und Steinheim:
Manuela Baier-Juric
Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3115
E-Mail: m.baier-juric@neu-ulm.de
3. Stock, Zimmer 330/331
Bürozeiten: Dienstag bis Freitag vormittags
Ansprechpartner für die Stadtteile Weststadt, Offenhausen, Schwaighofen, Ludwigsfeld, Gerlenhofen, Holzschwang, Hausen und Jedelhausen:
Josef Anzenhofer
Abteilung Stadtplanung
Tel. (0731) 7050-3105
E-Mail: j.anzenhofer@neu-ulm.de
3. Stock, Zimmer 330
Bürozeiten: Montag, Donnerstag, Freitag
Anschrift
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Öffnungszeiten
Mo. – Di. | 08.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr |
Mi. | 08.00 – 12.00 Uhr |
Do. | 08.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.00 Uhr |
Fr. | 08.00 – 13.00 Uhr |