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Entwässerungsbeiträge

Die Stadt Neu-Ulm deckt ihren Aufwand für die Herstellung ihrer Entwässerungseinrichtungen mit Entwässerungsbeiträgen. Der Beitrag wird für alle Grundstücke erhoben, für die ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungsanlage besteht.

Der Beitrag beträgt je m² Grundstücksfläche 1,22 € und je m² zulässiger Geschossfläche 3,59 €.
Für Grundstücke, von denen nur Schmutzwasser eingeleitet werden darf und das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern ist, wird der Beitrag nach der Grundstücksfläche nicht erhoben.

Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz und die Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung.
 

Satzungen

  • 7/7/A Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung
  • 7/7/B Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Die aktuell gültigen Satzungen finden Sie hier: Satzungen der Stadt Neu-Ulm (Punkt 7/7/A und 7/7/B)

Kontakt

Ines Moser
Abteilung Steuern, Abgaben, Beiträge
Tel. (0731) 7050-5309 (erreichbar von Dienstag bis Donnerstag)
Fax (0731) 7050-5399
E-Mail: i.moser@neu-ulm.de 
Zimmer: 120, 1. Stock

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm