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Entwässerungstechnische Bauberatung

Zusammen mit einem Bauantrag ist für jeden geplanten Anschluss an Grundstücksentwässerungsanlagen ein Entwässerungsgesuch einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Gemäß der Entwässerungssatzung §10 sind folgende Unterlagen im Zuge eines Baugesuchs / Entwässerungsgesuchs einzureichen:

  • Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind, 
  • Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind, 
  • Bemessungen von Abscheidern, Versickerungsanlagen und Vorreinigungsanlagen nach den anerkannten Regeln bzw. dem Stand der Technik

Die aktuelle Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Neu-Ulm (7/6) finden Sie hier: Satzungen der Stadt Neu-Ulm: Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftspflege 


Folgende Regelwerke sind für die Planung relevant:

  • DWA Merkblatt M-153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“
  • Arbeitsblatt DWA-A138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“
  • Überlutungsnachweis nach DIN1986-100
  • Schmutzwasserberechnung nach DIN1986-100

Kontakt

Bernd Walch
Abteilung Stadtentwässerung
Tel. (0731) 7050-4303
Fax (0731) 7050-4399
E-Mail: b.walch@neu-ulm.de
Zimmer: 320, 3. Stock

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Öffnungszeiten:

Mo. – Di.    
 
08.00 – 12.00 Uhr 
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Mi. 08.00 – 12.00 Uhr 
Do.
 
08.00 – 12.00 Uhr 
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Fr. 08.00 – 13.00 Uhr