Haupt Inhalt

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ermöglicht Grundstückseigentümern (Erbbaurechtgebern) zum Beispiel Städten, Gemeinden und weiteren das Recht auf dem Grundstück Wohnungen oder Häuser zu errichten, zu planen oder zu verkaufen auf Bauträger oder Personen (Erbbauberechtigte) zu übertragen. Der Erbbaurechtgeber bleibt Eigentümer des Grundstücks, der Erbbauberechtigte kann das Grundstück nutzen und ist alleiniger Eigentümer des gekauften Hauses / der gekauften Wohnung.
 

Kontakt

Sie haben Fragen zum Thema Erbbaurecht? Die Abteilung Immobilienmanagement der Stadt Neu-Ulm hilft Ihnen gerne weiter.

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Immobilienmanagement, SUN
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-1301
Fax (0731) 7050-1399
E-Mail: liegenschaften@neu-ulm.de 
Zimmer 114, 1. Stock