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Erschließungsbeiträge

Die Stadt Neu-Ulm erhebt für die erstmalige Herstellung ihrer Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze etc.) gemäß Baugesetzbuch sowie der städtischen Erschließungsbeitragssatzung Erschließungsbeiträge.

Der umzulegende Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlichen Kosten berechnet. Dieser ist auf alle erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Grundstücksgröße und Bebaubarkeit zu verteilen. Daher kann der Beitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche von Baugebiet zu Baugebiet durchaus erheblich voneinander abweichen. Ein genauer Betrag kann daher an dieser Stelle nicht genannt werden. Sofern die entsprechenden Zahlen vorliegen, gibt die zuständige Stelle gerne darüber Auskunft.
 

Satzung

6/1 Satzung über die Erschließungsbeiträge
Die aktuelle Satzung finden Sie auf der Seite Satzungen der Stadt Neu-Ulm (Punkt 6/1).
 

Kontakt

Abteilung Steuern, Abgaben, Beiträge
Tel. (0731) 7050-5307
Fax (0731) 7050-5399
E-Mail: beitragsabteilung@neu-ulm.de 
Zimmer 109, 1. Stock

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm