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Gaststättenrechtliche Genehmigung
Für öffentliche Veranstaltungen, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, ist eine gaststättenrechtliche Genehmigung (Gestattung) erforderlich. Diese Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz ist z.B. für Volks-, Straßen-, Bürger-, Frühlings-, Sommer-, Herbst-, Schul-, Jugend- und Vereinsfeste sowie Wein- und Bierfeste notwendig.
Wird eine erlaubnisbedürftige Veranstaltung ohne entsprechende Erlaubnis durchgeführt, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet oder der unerlaubte Betrieb durch die Ordnungsbehörde untersagt und eingestellt werden.
Antrag
Der Antrag auf Erteilung einer Gestattung ist schriftlich und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
Kosten
25 bis 40 Euro
Kontakt
Ansprechpartner:
Thomas Nägele
Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung
Tel. (0731) 7050-7100
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: t.naegele@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Sicherheit und Ordnung
Ludwigstraße 17 / 2. OG
89231 Neu-Ulm