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Lärm und Ruhestörung

Die städtische Verordnung über den Schutz vor Lärm in der Stadt Neu-Ulm regelt, wann ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten wie zum Beispiel Rasenmähen zulässig sind, wie laut Musik sein darf und was bei der Haltung von Haustieren, insbesondere bei Hunden, beachtet werden muss:

Verordnung:
Die aktuelle Verordnung der Stadt Neu-Ulm zum Schutz vor Lärm finden Sie unter
Stadtrecht & Satzungen / Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Verordnung 1/3).

Ansprechpartner:
Thomas Nägele
Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung
Tel. (0731) 7050-7100
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: t.naegele@neu-ulm.de

Stadt Neu-Ulm
Sicherheit und Ordnung
Ludwigstraße 17, 2. OG
89231 Neu-Ulm