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Meldebescheinigung

Das Bürgerbüro Neu-Ulm stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Neu-Ulm mit Wohnsitz gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis der Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung. Diese wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.
 

Abholung der Meldebescheinigung

  • Persönliche Abholung:
    Sie können Ihre Meldebescheinigung während der Sprechzeiten persönlich im Bürgerbüro abholen.
     
  • Abholung durch einen Bevollmächtigten:
    Sie können Ihre Meldebescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohneramt abholen lassen. Wir benötigen hierfür eine formlose, schriftliche Vollmacht sowie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.
     

Kosten

5,00 EUR
 

Online-Antrag

Der Online-Dienst steht aktuell leider nicht zur Verfügung.
 

Kontakt

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de

Web: www.buergerbuero.neu-ulm.de