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Meldebescheinigung
Das Bürgerbüro Neu-Ulm stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Neu-Ulm mit Wohnsitz gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis der Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung. Diese wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.
Abholung der Meldebescheinigung
- Persönliche Abholung:
Sie können Ihre Meldebescheinigung während der Sprechzeiten persönlich im Bürgerbüro abholen.
- Abholung durch einen Bevollmächtigten:
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohneramt abholen lassen. Wir benötigen hierfür eine formlose, schriftliche Vollmacht sowie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.
Kosten
5,00 EUR
Online-Antrag
Per Online-Antrag können Sie rund um die Uhr eine Meldebescheinigung für Personen ab dem 16. Lebensjahr beantragen. Die Gebühr von 5 Euro wird per Lastschrifteinzugsverfahren an die Stadtkasse entrichtet.
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de