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Meldebescheinigung
Das Bürgerbüro Neu-Ulm stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Neu-Ulm mit Wohnsitz gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis der Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung. Diese wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.
Online-Antrag
Über den nachfolgenden Online-Antrag können Sie rund um die Uhr eine Meldebescheinigung für Personen ab dem 16. Lebensjahr beantragen.
Die Gebühr von 5 Euro wird per Lastschriftverfahren an die Stadtkasse entrichtet. Die Meldebescheinigung wird Ihnen per Post nach Hause gesendet.
Einfache Meldebescheinigung beantragen (komuna.net)
Beantragung vor Ort im Bürgerbüro - Online-Terminvereinbarung
Für einen Termin im Bürgerbüro nutzen Sie bitte vorab unsere Online-Terminvereinbarung. Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro:
Zur Online-Terminvereinbarung (für Termine bis 16.09.2025)
Zur Online-Terminvereinbarung (für Termine ab 18.09.2025)
Neues Terminbuchungs-Portal für Termine ab dem 18.09.2025:
Unser Buchungssystem zur Terminvereinbarung wird erneuert. Termine ab dem 18. September 2025 können Sie über das neue Buchungsportal reservieren.
Bitte beachten Sie: Am Tag der System-Umstellung (17. September 2025) können keine Termine gebucht werden.
Abholung und Kosten
- Persönliche Abholung: Sie können Ihre Meldebescheinigung während der Sprechzeiten persönlich im Bürgerbüro abholen.
- Abholung durch einen Bevollmächtigten: Sie können Ihre Meldebescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Sprechzeiten im Einwohneramt abholen lassen. Wir benötigen hierfür eine formlose, schriftliche Vollmacht sowie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass.
- Kosten: 5,00 Euro
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de