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Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung ist jede Änderung der ursprünglich genehmigten Nutzung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage. Dies gilt auch für genehmigungsfreie Nutzungen. Auch die Wiederaufnahme einer zuletzt genehmigten Nutzung stellt eine Nutzungsänderung dar, wenn sie zwischendurch durch eine andere genehmigungsfreie Nutzung ersetzt wurde.
Die Nutzungsänderung ist gemäß Artikel 55 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden (Art. 58 BayBO).
Antragsformular
- Bauantrag / Genehmigungsfreistellung / Antrag auf Vorbescheid (PDF)
- Erläuterungen zum Bauantrag (PDF)
In den Antragsformularen ist sowohl die alte und als auch die neue Nutzung anzugeben.
Der Antrag auf Baugenehmigung ist in mindestens dreifacher Ausfertigung (jeweils in Mappen geheftet) mit allen dazugehörigen Bauvorlagen bei der Stadt Neu-Ulm, Abteilung Bauordnung, Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm einzureichen.
Kontakt
Frau Pellegrino
Abteilung Bauordnung
Zimmer 311, 3. Stock
Tel. (0731) 7050-1223
E-Mail: d.pellegrino@neu-ulm.de
Herr Rieke
Abteilung Bauordnung
Zimmer 303, 3. Stock
Tel. (0731) 7050-1221
E-Mail: m.rieke@neu-ulm.de
Herr Spann
Abteilung Bauordnung
Zimmer 311, 3. Stock
Tel. (0731) 7050-1224
E-Mail: p.spann@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm