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Sanierungsgenehmigung
Alle Vorhaben im Sanierungsgebiet Innenstadt, im Bereich NU 21 oder im Vorfeld müssen von der Abteilung Stadtplanung, Stadterneuerung der Neu-Ulmer Verwaltung genehmigt werden.
Voraussetzungen
Ein formloser Antrag auf Sanierungsgenehmigung muss grundsätzlich für alle baulichen Projekte und Veränderungen gestellt werden.
Bei Plänen, die zudem einer Baugenehmigung bedürfen, ersetzt der Bauantrag den formlosen Antrag auf Sanierungsgenehmigung.
Besonderheiten
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben enthält eine erteilte Baugenehmigung gleichzeitig die Sanierungsgenehmigung.
Erforderliche Unterlagen
- Erläuterung der geplanten Vorhabens
- Lageplan
- Je nach Vorhaben weitere vertiefende Angaben z.B. Skizzen, Simulationen, Fotomontagen oder Ähnliches
Ansprechpartner
Jörg Oberle
Leiter der Abteilung Stadtplanung, Stadterneuerung
Tel. (0731) 7050-3100
Fax (0731) 7050-3199
E-Mail: j.oberle@neu-ulm.de
Zimmer: 328, 3. Stock
Rathaus Neu-Ulm
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm