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Sondernutzung an Gemeindestraßen

Zuständig für Sondernutzungen ist die Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht der Neu-Ulmer Stadtverwaltung.

Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Der öffentliche Raum dient dem Gemeingebrauch aller Menschen. Sondernutzungen, wie Außengastronomie und Einzelhandel, tragen zu seiner Belebung und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bei und sind daher wichtige Elemente städtischen Lebens. Vor dem Hintergrund vielfältiger Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum ist Außenbewirtschaftung jedoch nicht an jedem Ort und in jeder Form möglich.

Folgende Gestaltungsrichtlinie erläutert die Anforderungen an die Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum:

Gestaltungsrichtlinie Sondernutzungen - Bereich Innenstadt (PDF)

Die Richtlinie dient als Informationsangebot für Gewerbetreibende. Ziel ist eine Aufwertung des Stadtbildes und ein barrierearmer öffentlicher Raum.

Grundsätzliche Anforderungen sind zudem in der Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum (Sondernutzungssatzung 6/3, siehe Satzungen der Stadt Neu-Ulm) geregelt.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht:

Lisa Schadt
Dezernat 3, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Tel. (0731) 7050-7103
Fax (0731) 7050-7098
E-Mail: l.schadt@neu-ulm.de
Zimmer 229

Stadt Neu-Ulm
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm