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Sondernutzungen für Gastronomie und Einzelhandel

Sogenannte Sondernutzungen im öffentlichen Raum, wie Außengastronomie und Einzelhandel, tragen zu einer Belebung und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bei und sind daher wichtige Elemente städtischen Lebens. Zu den Sondernutzungen gehören unter anderem Außenbestuhlungen, Werbereiter, Warenauslagen oder auch Pflanzkübel

 

Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen

Vor dem Hintergrund vielfältiger Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum ist Außenbewirtschaftung jedoch nicht an jedem Ort und in jeder Form möglich. Was bei der Gestaltung von Außenbewirtschaftungs- und Verkaufsflächen zu beachten ist, können Sie in der städtischen Gestaltungsrichtlinie nachlesen: 

Gestaltungsrichtlinie Sondernutzungen, Bereich Innenstadt (PDF)

Die Richtlinie dient als Informationsangebot für Gewerbetreibende. Ziel ist eine Aufwertung des Stadtbildes sowie ein barrierearmer öffentlicher Raum.

Grundsätzliche Anforderungen sind zudem in der Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum (Sondernutzungssatzung 6/3, siehe Satzungen der Stadt Neu-Ulm) geregelt.

Für Sondernutzungen wie Außenbestuhlung, Warenauslagen und ähnlichem benötigen Sie eine Genehmigung. 

Online-Antragsformular

Um eine Außenbestuhlung, einen Werbereiter, Warenauslagen, Pflanzkübel oder sonstige dauerhafte Sondernutzungen zu beantragen, nutzen Sie bitte folgendes Online-Formular:

Außenbestuhlung, Werbereiter und weitere dauerhafte Sondernutzungen beantragen

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht:

Tel. (0731) 7050-7103
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: sondernutzung@neu-ulm.de
Zimmer 229

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm