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Übermittlungssperre

Sie können folgende Übermittlungssperre(n) beantragen:

  • Politische Parteien
  • Alters- / Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Religionsgesellschaft
  • Bundesamt für Wehrverwaltung

Soll die Übermittlungssperre für weitere Personen gelten (z.B. Ehegatte, minderjährige Kinder), so ist ein eigener Antrag zu stellen.

 

Beantragung

Die Beantragung ist gebührenfrei.

Die Erklärung kann per Online-Antrag abgegeben werden. Das Bürgerbüro Neu-Ulm hält zudem entsprechende Formulare bereit. 

Online-Antrag Übermittlungssperre (komuna.net)  

 

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

 

Literatur

Bundesmeldegesetz

 

Kontakt

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de 

https://buergerbuero.neu-ulm.de