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Übermittlungssperre

Sie können folgende Übermittlungssperre(n) beantragen:

  • Politische Parteien
  • Alters- / Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Religionsgesellschaft
  • Bundesamt für Wehrverwaltung

Soll die Übermittlungssperre für weitere Personen gelten (z.B. Ehegatte, minderjährige Kinder), so ist ein eigener Antrag zu stellen.
 

Beantragung

Falls Sie eine Übermittlungssperre beantragen wollen, hält das Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm Formulare für eine entsprechende Erklärung bereit. Die Erklärung kann auch per Online-Antrag abgegeben werden. Die Beantragung ist gebührenfrei.

Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
 

Literatur

Bundesmeldegesetz
 

Kontakt

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de