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Übermittlungssperre
Sie können folgende Übermittlungssperre(n) beantragen:
- Politische Parteien
- Alters- / Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Religionsgesellschaft
- Bundesamt für Wehrverwaltung
Soll die Übermittlungssperre für weitere Personen gelten (z.B. Ehegatte, minderjährige Kinder), so ist ein eigener Antrag zu stellen.
Beantragung
Falls Sie eine Übermittlungssperre beantragen wollen, hält das Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm Formulare für eine entsprechende Erklärung bereit. Die Erklärung kann auch per Online-Antrag abgegeben werden. Die Beantragung ist gebührenfrei.
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Literatur
Bundesmeldegesetz
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de