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Übermittlungssperre
Sie können folgende Übermittlungssperre(n) beantragen:
- Politische Parteien
- Alters- / Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Religionsgesellschaft
- Bundesamt für Wehrverwaltung
Soll die Übermittlungssperre für weitere Personen gelten (z.B. Ehegatte, minderjährige Kinder), so ist ein eigener Antrag zu stellen.
Beantragung
Die Beantragung ist gebührenfrei.
Die Erklärung kann per Online-Antrag abgegeben werden. Das Bürgerbüro Neu-Ulm hält zudem entsprechende Formulare bereit.
Online-Antrag Übermittlungssperre (komuna.net)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Literatur
Bundesmeldegesetz
Kontakt
Bürgerbüro Neu-Ulm
 Petrusplatz 15
 89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
 Fax (0731) 7050-7349
 E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de 
