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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung belegt, dass bei der Stadt Neu-Ulm keine Steuerrückstände bestehen. Meist wird diese für gewerberechtliche Zwecke benötigt (Betrieb von Gaststätten). Die Gebühr beträgt 10 Euro.
Kontakt
Cynthia Hupfer
Abteilung Steuern, Abgaben, Beiträge
Tel. (0731) 7050-5303
Fax (0731) 7050-5399
E-Mail: c.hupfer@neu-ulm.de
Zimmer: 108, 1. Stock
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm