Haupt Inhalt

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung belegt, dass bei der Stadt Neu-Ulm keine Steuerrückstände bestehen. Meist wird diese für gewerberechtliche Zwecke benötigt (Betrieb von Gaststätten). Die Gebühr beträgt 10 Euro.
 

Kontakt

Cynthia Hupfer
Abteilung Steuern, Abgaben, Beiträge
Tel. (0731) 7050-5303
Fax (0731) 7050-5399
E-Mail: c.hupfer@neu-ulm.de
Zimmer: 108, 1. Stock

Stadt Neu-Ulm
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm