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Vollstreckung
Die Stadtkasse ist unter anderem auch für die Zwangsvollstreckung rückständiger Forderungen zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse erteilen Ihnen unter den angegebenen Telefonnummern gerne weitere Auskünfte.
Stadt Neu-Ulm
Dezernat 2 / Abteilung Stadtkasse
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-5205, -5206, -5207, oder -5213
Fax (0731) 7050-5299
E-Mail: stadtkasse@neu-ulm.de
Erdgeschoss, Zimmer 8 und Zimmer 13