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Wehrdienst / Wehrerfassung

Mit dem Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (WehrRÄndG 2011) ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Die gilt solange kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt.

Mit der Änderung wurde die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung neu eingeführt. Danach übermitteln die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich zum 31. März Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Diese Datenübermittlung ist nur zulässig, wenn die Betroffenen ihr nicht widersprochen haben (§ 18 Abs. 7 MRRG). Auf das Widerspruchsrecht werden die Betroffenen bei der Anmeldung und im Oktober eines jedes Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
 

Kontakt

Peer Gombert
Leiter der Abteilung Bürgerdienste
Tel. (0731) 70 50 73 00
Fax. (0731) 70 50 73 49
E-Mail: p.gombert@neu-ulm.de

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm