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Fahrgastbeförderungsschein

Um Fahrgäste befördern zu dürfen wird eine Erlaubnis benötigt, ein sogenannter Fahrgastbeförderungsschein. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diese Berechtigung zu erhalten und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie beim Neu-Ulmer Landratsamt.

Kontakt

Landratsamt Neu-Ulm
Tel. (0731) 70 40 0
Fax. (0731) 70 40 69 0 
E-Mail: poststelle@lra.neu-ulm.de
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm