Haupt Inhalt
Fischereischein
Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen.
Es gibt für Erwachsene nur noch einen Fischereischein, der
- bis Lebensende bzw.
- für jeweils fünf Jahre
ausgestellt wird.
Der Fischereischein auf Lebenszeit kann auch an Jugendliche ab 14 Jahren erteilt werden, wenn sie die bayerische Fischerprüfung bestanden haben.
Die Ausstellung und Verlängerung des Fischereischeins erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Fischereischein inkl. SEPA-Lastschriftmandat (bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben)
- Zeugnis der Staatlichen Fischerprüfung
- alter Fischereischein (falls vorhanden)
- ein aktuelles Lichtbild
- bei Beantragung des Jugendfischereischeins: Unterschrift der Personensorgeberechtigten ist zwingend erforderlich
Soll der Fischereischein durch eine andere Person abgeholt werden, benötigt diese eine Vollmacht zur Abholung (PDF).
Zur Beantragung vereinbaren Sie bitte vorab über unsere Online-Terminvereinbarung einen Termin im Bürgerbüro.
Kosten
- Kosten für Erstausstellung: 75 € für 5 aufeinander folgende Jahre (= 35 € Gebühr + 40 € Fischereiabgabe)
- Kosten für Verlängerung (5 Jahre): 45 € (= 5 € Gebühr + 40 € Fischereiabgabe)
Wer bei Antragstellung bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, muss nur noch 35 € Gebühr bezahlen, die Fischereiabgabe entfällt. - Einmalzahlung auf Lebenszeit: Berechnung laut Tabelle: Fischerei-Abgabe auf Lebenszeit (PDF)
- Kosten Jugend-Fischereischein: 15 € (= 5 € Gebühr + 10 € Fischereiabgabe)
wird erteilt bis zum 18. Geburtstag
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Bürgerbüro:
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de