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Fischereischein
Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen.
Es gibt für Erwachsene nur noch einen Fischereischein, der
- bis Lebensende bzw.
- für jeweils 5 Jahre
ausgestellt wird.
Der Fischereischein auf Lebenszeit kann auch an Jugendliche ab 14 Jahren erteilt werden, wenn sie die bayerische Fischerprüfung bestanden haben.
Die Ausstellung und Verlängerung des Fischereischeins erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm.
Online-Terminvereinbarung
Für einen Termin im Bürgerbüro nutzen Sie bitte vorab unsere Online-Terminvereinbarung. Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro:
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Neues Terminbuchungs-Portal für Termine ab dem 18.09.2025:
Unser Buchungssystem zur Terminvereinbarung wird erneuert. Termine ab dem 18. September 2025 können Sie über das neue Buchungsportal reservieren.
Bitte beachten Sie: Am Tag der System-Umstellung (17. September 2025) können keine Termine gebucht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Staatlichen Fischerprüfung
- alter Fischereischein (falls vorhanden)
- ein aktuelles Lichtbild
Soll der Fischereischein durch eine andere Person abgeholt werden, benötigt diese eine Vollmacht zur Abholung (PDF).
Kosten
- Kosten für Erstausstellung: 75 € für 5 aufeinander folgende Jahre (35 € Gebühr + 40 € Fischereiabgabe)
- Kosten für Verlängerung (5 Jahre): 45 € (5 € Gebühr + 40 € Fischereiabgabe)
Wer bei Antragstellung bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, muss nur noch 35 € Gebühr bezahlen, die Fischereiabgabe entfällt. - Einmalzahlung auf Lebenszeit: Berechnung laut Tabelle: Fischerei-Abgabe auf Lebenszeit (PDF)
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Bürgerbüro:
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de