Haupt Inhalt

Fischereischein

Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen.
Es gibt für Erwachsene nur noch einen Fischereischein, der
a) bis Lebensende bzw.
b) für jeweils fünf Jahre ausgestellt wird.

Der Fischereischein auf Lebenszeit kann auch an Jugendliche ab 14 Jahren erteilt werden, wenn sie die bayerische Fischerprüfung bestanden haben.

Fischereischeine können aufgrund der aktuellen Situation im Bürgerbüro im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie derzeit nur postalisch beantragt werden.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Fischereischein inkl. SEPA-Lastschriftmandat (bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben)
  • Zeugnis der Staatlichen Fischerprüfung
  • alter Fischereischein (falls vorhanden)
  • ein aktuelles Lichtbild
  • bei Beantragung des Jugendfischereischeins: Unterschrift der Personensorgeberechtigten ist zwingend erforderlich

Zur Beantragung senden Sie uns bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie die weiteren genannten Unterlagen an folgende Adresse zu:

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Der Fischereischein wird Ihnen dann auf dem Postweg zugesandt.
 

Kosten

  • Kosten für Erstausstellung: 75 €  für 5 aufeinander folgende Jahre (= 35 € Gebühr + 40 € Fischereiabgabe)
  • Kosten für Verlängerung (5 Jahre): 45 € (= 5 € Gebühr + 40 € Fischereiabgabe)
    Wer bei Antragstellung bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, muss nur noch 35 € Gebühr bezahlen, die Fischereiabgabe entfällt.
  • Einmalzahlung auf Lebenszeit: Berechnung laut Tabelle: Fischerei-Abgabe auf Lebenszeit (PDF)
  • Kosten Jugend-Fischereischein: 15 €  (= 5 € Gebühr + 10 € Fischereiabgabe)
    wird erteilt bis zum 18. Geburtstag
     

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Bürgerbüro:

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7349
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de
 

Fischereivereine in Neu-Ulm

 

Weitere Informationen