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Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Der Antrag kann online oder bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Arten von Führungszeugnissen
Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Information Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörde)
- Erweitertes Führungszeugnis (Information Erweitertes Führungszeugnis)
- Führungszeugnis für eigene Zwecke (Information Führungszeugnis eigene Zwecke)
Antrag vor Ort im Bürgerbüro
Bei Antragstellung persönlich im Bürgerbüro (Petrusplatz 15, Neu-Ulm) ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig.
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Lieferzeit: 10 - 21 Tage
Kosten: 13 €
Online-Beantragung eines Führungszeugnisses
Sie können ein Führungszeugnis über die Stadt Neu-Ulm oder über das Bundesamt für Justiz beantragen:
Online-Schalter der Stadt Neu-Ulm
Wenn Sie verhindert sind, das Bürgerbüro persönlich aufzusuchen, können Sie nachfolgendes Führungszeugnis unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch über unseren Online-Schalter beantragen:
Einfaches Führungszeugnis: Zum Online-Antrag
Antragstellung per Mail oder postalisch für folgende Arten von Führungszeugnissen:
1. Erweitertes Führungszeugnis
Die Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnisses erfolgt entweder per Mail an buergerbuero@neu-ulm.de oder auf dem Postweg.
Wir benötigen hierzu:
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftenmandats in Höhe von 13,00 €
Formular SEPA-Lastschriftmandat Führungszeugnis (PDF) - Kopie Personalausweis / Reisepass
- Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Bitte teilen Sie uns noch eine Telefonnummer von Ihnen mit, falls es noch eventuelle Rückfragen gibt.
Erst nach Übersendung dieser Unterlagen wird ein Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragt, welches Ihnen innerhalb von 8-10 Tagen vom Bundesamt für Justiz zugeschickt wird.
2. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Die Antragstellung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde erfolgt entweder per Mail an buergerbuero@neu-ulm.de oder auf dem Postweg. Wir benötigen hierzu:
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftenmandats in Höhe von 13,00 €
Formular SEPA-Lastschriftmandat Führungszeugnis (PDF) - Kopie Personalausweis / Reisepass
- Schreiben der Behörde wegen Anschrift, Ansprechpartner, Aktenzeichen
Bitte teilen Sie uns noch eine Telefonnummer von Ihnen mit, falls es noch eventuelle Rückfragen gibt.
Erst nach Übersendung dieser Unterlagen wird ein Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz beantragt, welches Ihnen innerhalb von 8-10 Tagen vom Bundesamt für Justiz zugeschickt wird.
Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz
Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind.
Folgende Anträge können online über das Bundesamt gestellt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:
- Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein.
- Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann.
- Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.
Über folgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag: Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
Informationen zum Online-Antrag bietet Ihnen auch ein Flyer des Bundesamtes für Justiz: Flyer Führungszeugnis online beantragen (PDF)
Weitere Details zum Thema Führungszeugnis fasst der Bayerische Behördenwegweiser zusammen.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro:
Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm
Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7348
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de