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Führungszeugnis

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Der Antrag kann online oder bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Arten von Führungszeugnissen

Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Führungszeugnis für eigene Zwecke

Informationen zu den unterschiedlichen Ausführungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesjustizamtes: Führungszeugnis (bundesjustizamt.de) 

Online-Terminvereinbarung

Zur Beantragung nutzen Sie bitte vorab die Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro (tempus-termine.com). Wählen Sie dort Ihr gewünschtes Anliegen aus und bestimmen Sie anschließend einen Tag und ein freies Zeitfenster für einen verbindlichen Termin im Bürgerbüro. 

Antrag vor Ort im Bürgerbüro

Bei Antragstellung persönlich im Bürgerbüro (Petrusplatz 15, Neu-Ulm) ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, ist es notwendig, hierfür die Empfängeradresse (ev. Ansprechpartner / Aktenzeichen) und einen Verwendungszweck anzugeben.

Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Lieferzeit: 10 bis 21 Tage
Kosten: 13,00 €

Online-Beantragung eines Führungszeugnisses

Sie können ein Führungszeugnis über die Stadt Neu-Ulm oder über das Bundesamt für Justiz beantragen:

 

Online-Antrag der Stadt Neu-Ulm

Wenn Sie verhindert sind das Bürgerbüro persönlich aufzusuchen, können Sie nachfolgendes Führungszeugnis unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch über unseren Online-Schalter beantragen: 

Der Online-Dienst steht aufgrund eines technischen Problems derzeit leider nicht zur Verfügung.

 

Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz

Es gibt außerdem die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sind.

Folgende Anträge können online über das Bundesamt gestellt werden: 

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses

Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: 

  • Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. 
  • Erforderlich ist die kostenlose AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät. Hier können Sie die Ausweis-App herunterladen: AusweisApp2: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de) 
  • Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.

Über folgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag:
Führungszeugnis beantragen (bundesjustizamt.de)  

Weitere Informationen:
Flyer Führungszeugnis online beantragen (PDF) 

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro:

Bürgerbüro Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7340
Fax (0731) 7050-7348
E-Mail: buergerbuero@neu-ulm.de