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Glücksspielaufsicht

Als örtliche Ordnungsbehörde ist die Stadt Neu-Ulm für die Überwachung und Genehmigung bestimmter Formen von Glücksspielen im Gemeindegebiet zuständig. Insbesondere betrifft dies sogenannte kleine Lotterien und Ausspielungen, die unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt oder anzeigepflichtig sind.

 

Online-Formulare

Über die folgenden Online-Dienste können Sie Ihr Vorhaben bequem digital anzeigen oder eine erforderliche Erlaubnis beantragen:

Anzeige einer kleinen Ausspielung mit Spielkapital von 650 Euro bis 5.000 Euro   

Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen

Anzeige einer kleinen Lotterie mit Spielkapital bis 5.000 Euro

 

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherheit und Ordnung.

Stadt Neu-Ulm
Abteilung Sicherheit und Ordnung
Ludwigstraße 17 / 2. OG
89231 Neu-Ulm

Tel. (0731) 7050-7100 
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: sicherheit-ordnung@neu-ulm.de