Haupt Inhalt
Kirchenaustritt
Für die Erklärung eines Austritts aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist gesetzlich die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie persönlich ins Standesamt Neu-Ulm kommen.
Zuständig für den Kirchenaustritt ist das Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes. Der Kirchenaustritt kann aber auch bei anderen Stellen, die öffentliche Beurkundungen vornehmen, erklärt werden, also auch bei den Notaren oder Urkundsstellen der Amtsgerichte, muss aber dann zur Wirksamkeit an das Standesamt des Wohnorts weitergeleitet werden.
Rechtlich wird der Kirchenaustritt am Tag der Erklärung, steuerlich mit Beginn des nächsten Monats wirksam.
Für den Kirchenaustritt ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Unterlagen und Angaben
Zur Beurkundung des Kirchenaustritts benötigen wir von Ihnen
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- genaue Angabe der Religionszugehörigkeit also z.B. römisch-katholisch, evangelisch-lutherisch
- Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Gebühren
Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Kosten betragen je Erklärung 35 Euro.
Benachrichtigungen
Das Standesamt benachrichtigt
- die betreffende Religionsgemeinschaft
- das Bürgerbüro Neu-Ulm (Meldeamt) und dieses seinerseits
- das Bundeszentralamt für Steuern und dieses wiederum
- das Finanzamt Neu-Ulm
über den Kirchenaustritt.
Sie erhalten von uns eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dieser ruft dann beim Bundeszentralamt für Steuern die geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale ab, sobald dort der Kirchenaustritt eingearbeitet wurde. Nur so kann der Arbeitgeber den Kirchenaustritt ab dem nächsten vollen Monat steuerlich berücksichtigen. Eine persönliche Vorsprache beim Finanzamt ist nicht erforderlich.
Das Standesamt kann den Kirchenaustritt auch an das Geburtenregister und gegebenenfalls das Eheregister weitermelden, damit dort die Religionszugehörigkeit gestrichen wird. Dies erfolgt aber nur, wenn dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht wird. Andernfalls bleibt die Religionszugehörigkeit in den jeweiligen Registern eingetragen. Das kann allerdings für Verwirrung sorgen. Wir empfehlen daher den Kirchenaustritt in den Registern vermerken zu lassen. Kosten hierfür fallen nicht an.
Übertritt
Bei einem Wechsel der Religionszugehörigkeit muss zuerst ein Kirchenaustritt im Standesamt erfolgen, danach können Sie zur neuen Kirchengemeinde gehen und dort der neuen Glaubensgemeinschaft beitreten.
Kontakt
Bei Fragen sowie zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an:
Standesamt Neu-Ulm
Katrin Regenbogen
Tel. (0731) 7050-7405
Fax (0731) 7050-7499
E-Mail: standesamt@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm